Bundeskanzler Friedrich Merz beim Spatenstichs zum IPAI-Campus in Heilbronn Foto: dpa

In Heilbronn muss das Amtsgericht klären, ab wann der Kanzler sich beleidigt fühlen darf. Seine Vorgänger hatten es nicht einfacher.

Als Lackaffe wird gemeinhin jemand bezeichnet, der arrogant, eitel oder affektiert wirkt. Was genau als arrogant, eitel oder affektiert wahrgenommen wird, das liegt im Auge des Betrachters. Dass es sich bei dem Begriff um ein abwertendes Schimpfwort handelt, ist unstrittig. Ob es eine Beleidigung ist, den deutschen Kanzler so zu bezeichnen, muss nun das Amtsgericht Heilbronn entscheiden. Die dortige Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl beantragt, nachdem Friedrich Merz im Nachgang seines Besuches vor Ort bei Facebook so bezeichnet wurde. Der Betroffene hat Einspruch eingelegt, nun ist das Gericht am Zug.

 

Die meisten verfahren wurden eingestellt

Es ist die gleiche Staatsanwaltschaft die auch schon geprüft hatte, ob die Bezeichnung „Pinocchio“ den Kanzler beleidigen könnte, weil der bei der Einlösung diverser Wahlversprechen so seine Schwierigkeiten hatte. Nach intensiven öffentlichen Protesten wurden diese Ermittlungen eingestellt. Nun ist zwar die gleiche Behörde, aber ein anderer Ermittler am Werke. Nach dem Kanzler-Besuch im Oktober hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 38 kritische Beiträge auf Facebook gefunden. Die meisten Verfahren wurden eingestellt, 13 an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Es gab vier Strafbefehle.

Anfeindungen sind keine Seltenheit

Merz selbst hatte dem „Spiegel“ gesagt, dass kein Kanzler vor ihm solche Anfeindungen im Internet ertragen musste. Das ist wohl Interpretationssache. Olaf Scholz wurde als „Volksschädling“ bezeichnet (straffrei), Angela Merkel als „dumme Schlampe“ (strafbar). Robert Habeck, immerhin Vizekanzler, musste sich anhören, dass er ein „Schwachkopf“ sei (Verfahren eingestellt). Nun ist das Amtsgericht Heilbronn gefragt, vorerst. Die Fortsetzung ist gut möglich. Viele dieser Verfahren gehen bis in die dritte und letzte Instanz, zum jeweiligen Oberlandesgericht.