Donald Trump und Beilstein – das sind keine getrennten Welten, findet der CDU-Stadtverband. Foto: Alex Brandon/AP/dpa

Wie hat es der designierte US-Präsident Donald Trump ins Amtsblatt von Beilstein (Kreis Heilbronn) geschafft? Das Vorgehen der CDU ruft Widerspruch hervor und die Frage, ob es rechtlich erlaubt ist.

Donald Trump ist in Deutschland für viele ein rotes Tuch. In den USA gilt er als Hoffnungsträger. Die Beilsteiner CDU gratuliert dem designierten US-Präsidenten im Amtsblatt zur Wahl. Das weckt nicht nur in dem Ort an der Grenze der Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg Widerspruch. Gehört eine solche Gratulation wirklich in ein Organ, das zur politischen Neutralität und vor allem zum inhaltlichen Bezug auf die eigene Kommune verpflichtet ist?

 
Der CDU-Chef Oliver Kämpf gratuliert Donald Trump. Foto: Stadt Beilstein

„Herzlichen Glückwunsch, Mr. President“, titelt der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Oliver Kämpf seinen Beitrag. Donald Trump lächelt dem Beilsteiner Leser entgegen. „Wir neigen dazu, zu wissen, was Menschen im Ausland wählen sollen, wie sie denken und wie sie handeln sollten“, schreibt Kämpf im kosmopolitischen Ton und empfiehlt, „diplomatisch, pragmatisch und empathisch“ auf das Votum der Bürger in anderen Staaten zu reagieren.

Ob der Milliardär Trump schon mal etwas von Schloss Hohenbeilstein gehört hat? Oliver Kämpf versucht den frisch gewählten US-Präsidenten in die Niederungen des Mittleren Neckars zu holen. Seine Politik werde Auswirkungen auf Beilstein haben, erfährt der Leser. Bosch, Würth, Daimler – wie werden die Unternehmen auf die Forderung Trumps reagieren, in den USA zu produzieren? Kämpfs Rat zu Trumps Devise„America First“: Die Chancen sehen, denn die Amerikaner bräuchten deutsche Ingenieurskunst, das erhalte letztlich Arbeitsplätze auch im Bottwartal.

Kritikerin findet Glückwünsche für Trump fehl am Platz

Gar nicht einverstanden mit Oliver Kämpfs Publikation ist die Beilsteinerin Astrid Hess. „Wenn Herr Kämpf sich für einen Rassisten, Misogynisten (Frauenfeind, Anmerkung der Redaktion), Lügner, Verleumder und Fake-News-User erwärmen kann, ist das seine Privatsache – es gehört aber nicht ins Amtsblatt.“

Die Kritikerin räumt ein, dass es durchaus Sache der ausländischen Bürger ist, ihren Staatspräsidenten zu wählen, „wie etwa auch in der Türkei oder Ungarn“, doch sollte es keine Lobreden darauf in einem Amtsblatt geben. „Ist es nicht so, dass politische Statements und Meinungsbeiträge in einem von Steuergeldern finanzierten Amtsblatt grundsätzlich nichts zu suchen haben?“

Die Bürgermeisterin prüft die Beiträge der Parteien

Im Beilsteiner Rathaus ist der CDU-Beitrag keineswegs durchgerutscht, sondern – im Gegenteil – juristisch gründlich geprüft worden. Das berichtet die Bürgermeisterin Barbara Schoenfeld. „Es ist ein ganz normaler Vorgang“, sagt sie, denn es gelte, die Beiträge auf das Statut des Jahres 1994 abzuklopfen. Freilich stamme das Statut noch aus einer Zeit, in der die politische Mitte noch stabil gewesen sei und die Ränder noch nicht erstarkt seien. Das erlaube einen großzügigen Umgang.

Ob Donald Trump zu den Rechtspopulisten zu zählen sei oder nicht, dazu will sich Barbara Schoenfeld nicht äußern. „Ich prüfe ausschließlich, ob Beiträge juristisch dem Statut entsprechen.“ Kämpfs CDU-Beitrag wäge in weiten Teilen die Konsequenzen des US-amerikanischen Wahlergebnisses auf Beilstein und die Region ab. Grundsätzlich sollten sich Bürger, die nicht der Meinung seien, direkt an die Verfasser wenden.

Die Berichte der Parteien werden vorher abgeklopft

Barbara Schoenfeld spricht aber auch von einem „Graubereich“. Sie stützt sich auf den Abschnitt 2.4 des Statuts, wonach „Berichte kommunalpolitischen, landespolitischen, bundespolitischen und europapolitischen Inhalts“ der Parteien und Ratsfraktionen aufgenommen würden. Erlaubt seien den Parteien auch Berichte über Veranstaltungen. Die Übergänge zu Meinungsberichten seien oft fließend.

Für die Bürgermeisterin, selbst CDU-Mitglied, aber in Beilstein nach eigenen Angaben neutral, ist es „demokratischer Brauch, dass dem Sieger einer demokratischen Wahl durch Amtsinhaber gratuliert wird.“ So hätten auch Bundeskanzler Olaf Scholz oder Ursula von der Leyen und viele andere Donald Trump Glückwünsche ausgesprochen.

Der CDU-Chef mahnt, sich im Ton zu Trump zu mäßigen

Oliver Kämpf mahnt, sich bei der Beurteilung Trumps im Ton zu mäßigen und abzuwarten. „Wir dürfen nicht in Resignation oder gar Hass verfallen.“ Zu seinem Text im Amtsblatt stehe er. Die Parteien hätten den Auftrag der politischen Meinungsbildung und gäben Orientierung. Man müsse auch mit schwierigen Politikern Verträge schließen können, um Streit zu vermeiden und Frieden zu erhalten. „Wenn man Mitkonkurrenten beleidigt, zerstört man Demokratie.“

Ganz anders beurteilt Arne Pautsch, Professor für Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, den Sachverhalt beim Blick in das Beilsteiner Gemeindeblatt. „Weder die Gratulation zur Wahl Donald Trumps durch die CDU noch im Übrigen die darunter befindliche Auseinandersetzung der SPD mit der Koalitionsbildung unter Beteiligung des BSW in den Ländern gehören in das gemeindliche Amts- und Mitteilungsblatt.“

Professor stellt klar: Amtsblatt ist nur für Gemeindepolitik gedacht

Ein Amtsblatt ist laut Pautsch nur dazu gedacht, dass Fraktionen ausschließlich zu Gemeinderatsangelegenheiten Stellung nehmen. Es genüge bereits ein Blick in die maßgebliche Vorschrift des Paragrafen 20, Absatz 3 der Gemeindeordnung: Bundes- und Landespolitik seien keine Angelegenheiten der Gemeinde – und schon gar nicht „Weltpolitik“.

Was ist Aufgabe eines Amtsblatts?

Definition
Als Amtsblatt bezeichnet man ein Medium staatlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen. Ohne Bekanntmachung wird die betreffende Rechtsvorschrift nicht wirksam.

Aufgabe
Es geht darum, Rechtsnormen auf kommunaler Ebene bekannt zu geben: Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen. Dabei sollten Konflikte mit den Aufgaben der Presseorgane vermieden werden. Eine Vermittlungsrunde in Baden-Württemberg mit Vertretern des Innenministeriums, Städtetags, Gemeindetags, Sparkassenverbands und Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger fasste 2021 den Vorsatz, miteinander im Gespräch zu bleiben.