Nach der Beinahe-Entführung eines Kindes in Böblingen im Oktober 2023 muss der Täter auch nach einer Revision weiter in einer Psychiatrie bleiben. Ein Detail des Urteils wurde allerdings geändert.
Die Nachricht von der Beinahe-Entführung eines Kindes in Böblingen hatte im Oktober 2023 viele Menschen im Kreis und darüber hinaus geschockt. Der mittlerweile 53-jährige Täter war danach laut des Urteils des Landgerichts Stuttgart in einer Psychiatrie untergebracht worden. Dagegen hatte der Mann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Ohne Erfolg, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Lediglich ein Detail im Urteil ändert sich.