Pyjamapartys bei Freunden gelten als Abenteuer für Kinder und Jugendliche – doch für viele Eltern sind sie auch ein Anlass zur Sorge. Was zu beachten ist.
Die Vorwürfe in der Anklageschrift klingen ungeheuerlich: Bei einer Übernachtungsparty seiner Stieftochter soll ein heute 63-jähriger Mann aus dem Landkreis München zwei damals 12-jährige Freundinnen seiner Stieftochter mithilfe von Alkohol und möglicherweise auch K.O.-Tropfen gefügig gemacht und vergewaltigt haben. Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft München vor. Die betroffenen Mädchen sagten aus, der Stiefvater ihrer Freundin habe ihnen Sekt und Whiskey-Cola serviert. Kurze Zeit später sei ihnen schwarz vor Augen geworden, nur bruchstückhaft könnten sie sich an die anschließende Vergewaltigung im Kinderzimmer ihrer Freundin erinnern. Das Urteil in dem Prozess vor der 20. Strafkammer des Landgerichts München I wird für die kommenden Wochen erwartet.
Übernachtungen bei Freunden sind der Inbegriff von kindlichem Abenteuer. Die Horrorvorstellung aller Eltern, die ihre Kinder gutgläubig die Nacht bei einem Freund oder einer Freundin verbringen lassen, ist allerdings, dass dem Nachwuchs dort etwas zustößt. Denn schließlich steht er dann nicht unter dem elterlichen Schutz wie zu Hause.
Auch andere Gefahrenquellen machen Eltern bei der Übernachtungsparty aus
Sexueller Missbrauch ist nur die extremste Variante von Dingen, die Kindern bei einer Übernachtung in der Fremde zustoßen können. „Sexueller Missbrauch findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen statt. Dazu gehören Angehörige und der Freundes- und Bekanntenkreis“, erklärt Kerstin Claus, unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Aktuellen Schätzungen zufolge sind in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder und Jugendliche von sexualisierter Gewalt betroffen oder betroffen gewesen. Aber auch, dass die Kinder im Zuge einer Übernachtungsparty – von Gruppendynamik und mangelnder Aufsicht durch die Gasteltern getrieben – Alkohol, Zigaretten oder Drogen konsumieren oder die Nacht zockend vor Computer oder Spielekonsole verbringen könnten, macht vielen Eltern Angst, ebenso die Sorge vor Ausgrenzung und Mobbing bis hin zu möglichen Schlafproblemen.
Sollte man seinem Kind deshalb die Teilnahme an Pyjamapartys verbieten oder es – als Kompromisslösung – lieber zu später Stunde beim Schulfreund abholen? Das ist ein zweischneidiges Schwert. Denn der Schutz des Nachwuchses vor möglichen Vorfällen welcher Natur auch immer, die sich bei einer Übernachtung bei einem Freund oder einer Freundin ereignen können, geht immer auch einher mit dem Verlust einer wertvollen Erfahrung. Denn eine Nacht bei Freunden ohne Aufsicht der eigenen Eltern könne nicht nur Spaß machen, sondern auch Freundschaftsbande, Selbstbewusstsein und Eigenständigkeit stärken, sagt Julia Hoch, Psychologin aus Kiel. „Übernachtungen bei Freunden sind eine tolle Möglichkeit, den eigenen Horizont zu erweitern und andere Lebensrealitäten und Gastfreundlichkeit kennenzulernen.“
Kinder könnten überfordert sein, heißt es
Die amerikanische Entwicklungspsychologin Dona Matthews, Autorin des Buches „Imperfect Parenting“, betont, dass sich eventuelle nächtliche Aktivitäten mit einem gewissen Heimlichkeitsfaktor tatsächlich anders anfühlen als die meist mehr beaufsichtigten Spiele am Tag. Das könne die Entwicklung der Kinder bereichern. Ein generelles Übernachtungsverbot würde dem Kind hingegen unbewusst vermitteln, dass es anderen Menschen nicht trauen kann.
Der Kinderpsychiater und Buchautor Larry Mitnaul, der für das Institute of Child Psychology im kanadischen Leduc arbeitet und selbst Vater von sieben Kindern ist, rät hingegen entschieden von der Teilnahme an Pyjamapartys ab. „Die Geschichten, die mich als Psychiater erreichen, die ein Trauma bei Kindern ausgelöst haben, finden oft dort statt, wo wenig Aufsicht durch die Eltern möglich war“, sagt er auf seinem TikTok-Kanal. Gemeint seien Orte, an denen Kinder unter sich seien – und im Zuge von Übermut und Gruppendynamik mitunter unüberlegte Dinge tun würden, die sie unter Aufsicht eines aufmerksamen Erwachsenen nicht täten. „Übernachtungen veranlassen Kinder oft dazu, sich auf Dinge einzulassen, die sie überfordern, ob sie es wollen oder nicht“, so Mitnaul.
Wichtig sei es in jedem Fall, seinem Kind klarzumachen, dass es sich immer melden könne und solle
Wer seinen Kindern die Teilnahme an einer Übernachtungsparty mit Freunden erlauben wolle, solle zumindest sicherstellen, dass „man der Familie, bei der das Kind übernachten wird, nahesteht und sowohl die Eltern als auch die Kinder ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis zu den Gastgebern haben“, so Mitnaul. Sich mal flüchtig beim Elternabend oder im Sportverein begegnet zu sein, sei nicht ausreichend.
Wichtig sei es in jedem Fall, seinem Kind klarzumachen, dass es sich immer melden könne und solle, wenn es sich aus irgendeinem Grund unwohl fühle und man es jederzeit abholen würde – auch mitten in der Nacht, rät Psychologin Hoch. „Das Kind sollte wissen, dass man hinter ihm steht und dass es völlig in Ordnung ist, zu gehen, wenn man sich nicht wohlfühlt.“ Es gelte, die Kinder darin zu bestärken, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und zu schützen. Man kann mit dem Kind auch eine feste Zeit für ein Telefonat vereinbaren – bei dem man sich dann entweder nur eine gute Nacht wünscht, wenn der Abend gut läuft, oder eben die Abholung vereinbart.
Gasteltern einer Übernachtungsparty sind gefordert, diese gut vorzubereiten
Ab welchem Alter Kinder bei Freunden übernachten können, ist individuell verschieden. Experten zufolge haben Kinder ab einem Alter von etwa sieben Jahren die nötige Reife – was aber nicht heißt, dass nicht auch schon ein Sechsjähriger eine Nacht bei einem guten Schulfreund verbringen könnte oder sich umgekehrt ein Achtjähriger die Übernachtung in der Fremde noch nicht zutrauen dürfte. Aber grundsätzlich stehen in der Grundschule auch die ersten Klassenfahrten auf dem Programm – und da kann eine Übernachtung bei einem Freund auch eine gute Vorbereitung sein.
Auch die Gasteltern einer Übernachtungsparty sind gefordert, diese gut vorzubereiten. Man sollte sich im Vorfeld vergewissern, die Telefonnummern aller Eltern der teilnehmenden Kinder haben. Man sollte den Eltern zusichern, sofort anzurufen, wenn sich ihr Kind beim Zubettgehen oder in der Nacht unwohl fühlt, um es eventuell abzuholen. Man sollte sich nach Allergien oder anderen Erkrankungen, besonderen Ernährungsweisen, kleinen Abendgewohnheiten, Kuscheltieren und ähnlichem erkundigen. Und man sollte möglichst auch schon eine feste Abholzeit für den nächsten Morgen ausmachen. Diese Vorbereitung dient einerseits dazu, es seinen kleinen Gästen so angenehm wie möglich zu machen – und andererseits dazu, Vertrauen bei jenen Eltern herzustellen, die einem für eine Nacht ihr Kind anvertrauen.
Zu viel Kontrolle untergräbt jene Autonomie
Im Verlauf des Abends sollten sich die gastgebenden Eltern aber weitgehend zurückhalten. Es reicht, den Kindern ein einfaches Essen wie Pizza sowie Getränke zur Verfügung zu stellen und ansonsten nur hin und wieder nach dem Rechten zu sehen. Denn zu viel Kontrolle untergräbt jene Autonomie, die die Übernachtungsparty den Kindern ja gerade ermöglichen soll. Bei Alkohol- oder Tabakkonsum kann und sollte man aber natürlich einschreiten – und natürlich kann man auch irgendwann im Verlauf des Abends verfügen, dass Fernseher, Spielekonsole oder Computer ausgeschaltet werden und es langsam aber sicher an der Zeit ist, sich schlafen zu legen. Den Kindern am nächsten Morgen Kakao, Brötchen und Nutella aufs Zimmer zu bringen, rundet die gelungene Übernachtungsparty ab.