Autofahrer-Appell auf Französisch. Auf Deutsch bedeutet der Satz: „Wenn du meinen Parkplatz wegnimmst, dann übernimm auch meine Behinderung“. Foto: StN

Wer sein Auto auf einem Behindertenparkplatz abstellt, ohne einen Ausweis zu haben, soll härter bestraft werden – so lautet eine Forderung aus dem Land. Eine Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium steht aus.

Stuttgart - Für Verkehrssünder könnte sich im kommenden Jahr einiges ändern: Die Bußgelder für das Telefonieren ohne Freisprechanlage sollen steigen, ebenso für das Fahren ohne Winterreifen oder die Missachtung der Kindersicherungspflicht (jeweils von 40 auf 60 Euro). Das ist eine Konsequenz aus dem Umbau des Flensburger Verkehrszentralregisters. „Einfacher, gerechter und transparenter“ soll das Sanktionssystem nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) werden. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Entwurf; Bundestag und Bundesrat müssen sich damit noch befassen. Frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2013 dürfte die Änderung in Kraft treten

Doch nicht alle finden die Neuregelung gerecht. Beim Blick in den Entwurf stellte Gerd Weimer, Beauftragter des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderung, fest, dass sich für Falschparker auf Behindertenparkplätzen nichts ändert. Warum nicht?, fragte er sich. Dabei sei das Problem doch offensichtlich. Ein Blick aus dem Fenster im Sozialministerium in der Schellingstraße in Stuttgart zeigt Weimer, dass etwas getan werden müsste. Die drei Behindertenparkplätze vor dem Ministerium würden regelmäßig zweckentfremdet. „Viele Leute denken sich offenbar nichts dabei, wenn sie ihr Fahrzeug auf einen Behindertenparkplatz stellen“, sagt er. Ein Dauerärgernis, dem der Gesetzgeber durch eine Erhöhung des Bußgelds von 35 auf 70 Euro begegnen müsse. Falschparker sollten zusätzlich mit einem Punkt in der Verkehrssünderdatei bestraft werden, meint Weimer. Diese Forderung richtete er jetzt schriftlich an den Bundesverkehrsminister .

Im Land 100.000 Personen mit blauem Ausweis

Bereits als Tübinger Sozialbürgermeister war Weimer gegen Falschparker zu Felde gezogen – nach dem Vorbild der Franzosen. Bei einem Besuch in Paris hatte Weimer festgestellt, dass die dortigen Behindertenparkplätze mit Schildern versehen sind, die sich direkt an Falschparker wenden: „Si tu prends ma place, prends mon handicap.“ Auf Deutsch: „Wenn du meinen Platz wegnimmst, dann übernimm auch meine Behinderung.“ Diese Idee übertrug er auf Tübingen. In der Neuen Straße hängt heute noch ein Schild mit ähnlicher Aufschrift – angeschraubt von Weimer persönlich.

In Baden-Württemberg besitzen rund 100.000 Personen einen blauen Ausweis mit dem Merkmal AG (außergewöhnliche Gehbehinderung), der sie zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Davon leben knapp 7000 in Stuttgart, Böblingen und dem Rems-Murr-Kreis, die in einem Versorgungsamt zusammengefasst sind. „Mit der Polizei legen wir sehr großen Wert darauf zu überprüfen, von wem Behindertenparkplätze genutzt werden“, betont ein Sprecher des Amts für öffentliche Ordnung in Stuttgart. „Oft wird auf diesen Plätzen ohne entsprechenden Ausweis geparkt, oder es wird der Ausweis eines Familienmitglieds zum Parken in vorderster Reihe missbraucht.“ Dabei seien viele Behinderte tatsächlich auf kurze Wege vor Geschäften und Veranstaltungsorten angewiesen. „Wir würden eine Erhöhung des Bußgelds für Falschparker unterstützen. Schließlich gehört es zu den Regeln des Miteinanders, dass man auf benachteiligte Menschen Rücksicht nimmt. Wer sich da nicht an die Vorschriften hält, soll auch mit einer Sanktionierung rechnen müssen.“ Es gehe nicht darum, Bürgern möglichst viel Geld aus den Taschen zu ziehen, sondern gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern.