Das Aktions­bündnis Patientensicherheit schätzt, dass allein in Krankenhäusern jähr­lich etwa 200 000 Behand­lungs­fehler passieren. Foto: dpa/Sven Hoppe

Prüfer der gesetzlichen Kassen bestätigen für das Jahr 2019 mehr als 3600 Behandlungsfehler. So können Patienten besser geschützt werden.

Stuttgart - Wer ins Krankenhaus hineingeht, kommt nicht immer gesünder wieder heraus: Am Mittwoch hat der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zum neunten Mal seine Jahresstatistik über die Begutachtung von Behandlungsfehlern vorgelegt: 14 553 Verdachtsfälle wurden begutachtet, rund 400 Fälle mehr als 2018. In knapp jedem vierten Fall – das waren 3688 – bestätigten die MDK-Gutachter den Verdacht. Zwei Drittel passierten in Krankenhäusern, ein Drittel bei ambulanten Operationen und in Praxen. „Jeder Fehler zählt“, sagt Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Wichtig sei es daher aus ihnen zu lernen. „Damit können wir heute die Behandlungsfehler von morgen vermeiden.“

Doch viele Fehler werden im Gesundheitssystem nach wie vor verschwiegen, vertuscht und verheimlicht – aus Angst vor beruflichen Konsequenzen und vor dem Verlust des Versicherungsschutzes. Daher gehen Fachleute auch von einer hohen Dunkelziffer aus. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit schätzt, dass allein in Krankenhäusern jährlich etwa 200 000 Behandlungsfehler passieren. Nur die wenigsten Betroffenen unternehmen in einem solchen Fall etwas. Aufklärung tut daher Not:

Was ist ein Behandlungsfehler?

Therapiert ein Arzt seinen Patienten nicht nach aktuellem Stand der Wissenschaft oder ist die Behandlung nicht sorgfältig oder angemessen, gilt dies nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen und des Spitzenverbandes der Krankenkassen als Behandlungsfehler. Das Gleiche gilt, wenn eine Diagnose trotz eindeutiger Hinweise nicht gestellt oder eine gebotene medizinische Therapie unterlassen wurde. „Auch eine Behandlung, die zu spät erfolgt, ist ein Behandlungsfehler“, sagt Astrid Zobel vom MDK Bayern. Ebenfalls gilt es als Verstoß, wenn Ärzte unnötige Therapien verordnen. „Ganz vermeidbar sind medizinische Fehler nicht“, sagt Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Ist aber etwas schiefgelaufen, haben Patienten das Recht zu erfahren, was passiert ist. Kommen Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden, haben sie grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Wo passieren die meisten Behandlungsfehler?

Die meisten Fehlervorwürfe gab es weiterhin in Zusammenhang mit Operationen, insbesondere im Fachbereich der Orthopädie und Unfallchirurgie (32,1 Prozent) sowie der Allgemein- und Viszeralchirurgie. Auch Allgemeinmedizinern wurden häufig Fehlbehandlungen vorgeworfen. „Daraus sind aber keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in den jeweiligen Bereichen möglich“, erläuterte Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes. In diesen Bereichen könnten Patienten mögliche Fehler aber leichter erkennen. Sorgen machen den Fachleuten allerdings, dass die Zahl der Fehler, die wirklich nicht passieren dürfen (sogenannte „Never Events“), nicht abgenommen hat: Etwa, dass Fremdkörper bei Operationen im Patienten zurückgelassen worden sind wie Tupfer, Drähte oder abgebrochenes OP-Besteck (22 Fälle). Es gab auch folgenschwere Verwechslungen, bei denen am falschen Körperteil (16 Fälle) oder gar am falschen Patienten (neun Fälle) operiert wurde. Bedenklich sind auch vermeidbare pflegerische Missstände wie das Wundliegen, das 53 Patienten beklagt haben.

Was sind die Gründe für die Fehler?

Nach Angaben des MDK und MDS ist nur in wenigen Fällen das mangelnde Fachwissen der Ärzte das Problem. Viel häufiger sind es die vermeintlichen Kleinigkeiten, die schwere Folgen haben können: Etwa die Abstimmung zwischen den verschiedenen Fachabteilungen oder zwischen Ärzte und Pflegepersonal. Oder weil Arbeitsabläufe eng getaktet sind, dass beispielsweise in der Hektik vergessen wird, die Hände gründlich zu desinfizieren und es zu Übertragungen von Keimen kommt. Auch Ruth Hecker vom APS betont: Zeit- und Personalnot sind nach wie vor die Kernprobleme in Kliniken.

Ist das Risiko für die Patienten in der Corona-Pandemie gewachsen?

Noch gibt es keine Daten und Zahlen, aber seitens des MDK wird ein Anstieg der Fälle erwartet: „Zu Beginn der Pandemie sind viele Hygienefehler passiert, die vermeidbar gewesen wären“, sagt Stefan Gronemeyer. Auch seitens des APS geht man im kommenden Jahr von höheren Fallzahlen aus. „Aufgrund der Pandemiebestimmungen haben viele Behandlungen nicht rechtzeitig stattfinden können“, sagt die Vorsitzende Ruth Hecker. Insbesondere bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einer Krebserkrankung. „Es wird dann nur schwierig zu klären, ob die Patienten von sich aus nicht zum Arzt gegangen sind, weil sie eine Ansteckung fürchteten oder ob eine Therapie aufgrund von Krankenhaussperrungen nicht möglich gewesen ist.“

Wie können Patienten geschützt werden?

Krankenkassen und Patientenschützer fordern, bestehende Meldesysteme für Kliniken und Praxen weiter voranzubringen: Im Fehlermeldesystem CIRS („Critical Incident Reporting Systems“) etwa, das vom APS entwickelt worden ist, können Mitarbeitende solche Fehler anonym eintragen. Sie werden dann ausgewertet und Fachleute geben Tipps, wie die Patientensicherheit verbessert werden kann. „Zwar setzen schon einige Kliniken dieses um“, sagt Astrid Zobel vom MDK Bayern. Doch viele Häuser haben das System noch nicht. „Auch werden Mitarbeiter nicht genug motiviert, es zu nutzen.“ Speziell für die Zeit der Pandemie wünscht sich die APS-Vorsitzende Hecker zudem eine bessere Kooperation zwischen den regionalen Entscheidern im Gesundheitswesen. So könnte die Versorgung von Corona-Patienten und Patienten mit anderen Erkrankungen zwischen den Kliniken besser aufgeteilt werden – und deren optimale und zeitgerechte Versorgung sichergestellt werden. „Wichtig ist aber auch, die Mitarbeiter im Gesundheitswesen vor Überlastung und Mehrarbeit zu schützen“, sagt Hecker. Nicht nur zu Zeiten der Pandemie. „Denn Mitarbeitersicherheit ist Patientensicherheit.“