Wer zunächst nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren darf, fährt später besonnener. Foto: Lichtgut / Achim Zweygarth

Das begleitete Fahren mit 17 ist eine Erfolgsgeschichte. Doch wer sich dafür anmeldet, muss einiges beachten – und sollte auch die Kfz-Versicherung frühzeitig informieren.

Stuttgart - Abschied vom „Mama-Taxi“ und selbst hinters Steuer – für die meisten Jugendlichen ist das ein Traum. Daher nutzen viele die Möglichkeit, schon mit knapp 17 Jahren die Fahrschule zu besuchen. Nach erfolgreicher Fahrprüfung dürfen die Teilnehmer anschließend mit einer Begleitperson Auto fahren.

2004 gab es in Niedersachsen den ersten Modellversuch für den Führerschein mit 17. Seit 2011 können Jugendliche mit 17 Jahren deutschlandweit hinters Steuer: Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten sie zunächst die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Sie gilt als Fahrerlaubnis und muss zusammen mit dem Personalausweis beim Autofahren stets dabei sein. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen die Jugendlichen dann in Begleitung jener Personen fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

„Hintergrund der Regelung waren die vielen Unfälle in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen“, erklärt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der Ergo Versicherungsgruppe. „Als Benutzer eines Pkw verunglücken sie häufiger als andere Altersgruppen.“ In dieser Hinsicht ist das begleitete Fahren mit 17 eine echte Erfolgsgeschichte: „Seit der Einführung des begleiteten Fahrens sind die Unfallzahlen deutlich zurückgegangen.“

Die günstigste und effektivste Verkehrssicherheitsmaßnahme

Wer zunächst nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren darf, fährt besonnener – und baut später deutlich weniger Unfälle, wenn er ab 18 alleine unterwegs ist. „Je länger man am begleiteten Fahren teilnimmt, desto größer ist der Erfolg“, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. „Die Teilnehmer am begleiteten Fahren haben später 20 Prozent weniger Unfälle.“ Das begleitete Fahren sei die günstigste und effektivste Verkehrssicherheitsmaßnahme.

Auch viele Kfz-Versicherer honorieren das geringere Unfallrisiko: Wer als junger Autofahrer am begleiteten Fahren ab 17 teilnimmt, kann danach von günstigeren Kfz-Versicherungsbeiträgen profitieren. Versichern die Fahranfänger nach der Begleitphase ein eigenes Auto, zahlen sie bei vielen Anbietern weniger als jene Fahrer ohne Begleiterfahrung, zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) unter 23 Versicherungen. Bei einigen Versicherern steigen die Rabatte mit der Länge der Begleitphase. Auch die Eltern können profitieren: Bleibt der Nachwuchs nach dem begleiteten Fahren mit auf den Familienautos versichert, gewähren 20 der 23 befragten Anbieter Preisnachlässe.

Bereits mit 16,5 Jahren können Jugendliche mit der Fahrausbildung beginnen. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Jugendliche in der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle oder auf den Internetseiten von Städten und Landkreisen. Schon bei der Antragstellung muss der künftige Fahrer seine Begleitpersonen eintragen. Diese müssen auch schriftlich zustimmen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, eher zu viele als zu wenige Begleiter im Antragsformular einzutragen. Denn „je mehr Personen den jugendlichen Fahrer begleiten können, desto mehr Fahrgelegenheiten hat er“, sagt Mauelhagen. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein – und dürfen mit höchstens einem Punkt im Flensburger Fahrerlaubnisregister stehen. Außerdem dürfen die Begleitpersonen während der Fahrt mit einem 17-Jährigen nur maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland gültig

Beim Fahren haben die Begleitpersonen nicht die gleichen Befugnisse wie ein Fahrlehrer. So dürfen sie dem Fahranfänger beispielsweise nicht ins Lenkrad greifen. Der rechtliche Hintergrund: Der Fahrlehrer gilt laut Straßenverkehrsgesetz als Fahrzeugführer – der Begleiter eines minderjährigen Fahrers hingegen nicht. Kommt es zu einem Unfall, haftet daher auch nur der Fahrer, nicht die Begleitperson. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Fahrer noch minderjährig ist, denn er ist haftungsrechtlich einem volljährigen Fahrer gleichgestellt. Aus diesem Grund sollte man sich vor der ersten Fahrt über den Versicherungsschutz informieren.

„Wenn der Führerscheinneuling beispielsweise das Auto der Eltern nutzt, müssen diese ihre Versicherung darüber in Kenntnis setzen“, so Versicherungsexperte Mauelshagen. „Denn falls im Versicherungsvertrag ein Mindestalter oder ein bestimmter Fahrerkreis festgelegt ist, kann das im Schadenfall zu Schwierigkeiten führen.“ Einige Versicherungen bieten an, das begleitete Fahren ohne Aufpreis in den Versicherungsschutz einzuschließen. Dann fährt der Nachwuchs mit vollem Versicherungsschutz und kann diesen auch nach dem 18. Geburtstag weiternutzen. Außerdem wichtig zu wissen: Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland gültig.

Die Prüfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag des Fahranfängers noch für weitere drei Monate. Binnen dieser Zeit muss die Bescheinigung bei der Führerscheinstelle gegen den normalen Führerschein eingetauscht werden. Erst wer ihn in der Hand hält, darf allein hinters Steuer. Oft stellen die Zulassungsbehörden den Führerschein automatisch aus und er liegt zur Abholung bereit. Unter Umständen müssen die Betroffenen jedoch auch einen Antrag stellen.

Kommt demnächst der Führerschein mit 16?

Führerschein mit 16 Jahren

Unfälle Schon mit 16 Jahren hinters Steuer – das wollen die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) Jugendlichen ermöglichen. Es sei sinnvoll, die Phase des begleiteten Fahrens zu verlängern, meint DVR-Sprecher Sven Rademacher. Dadurch könne die Zahl der Unfälle junger Autofahrer weiter verringert werden.

Recht Auch der Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist für den Führerschein mit 16. „Heute beginnen viele Jugendliche mit der Fahrausbildung zu spät und haben dann nach bestandener Prüfung oft nur wenige Monate begleitetes Fahren vor sich“, so Brockmann. „Indem der Beginn der Fahrausbildung nach vorn verlegt wird, verlängert sich die Zeit des begleiteten Fahrens.“ Noch steht derartigen Vorstößen allerdings das EU-Recht entgegen: Dieses lässt einen Führerschein mit 16 bislang nicht zu.