Die Bundeswehr hilft beim Impfen – und wird regelmäßig selbst geimpft. Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Einschätzung der Gefahr beim Impfen durch den Einzelnen ist nicht maßgeblich, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Leipzig - In der aufgeheizten Debatte um eine mögliche Impfpflicht gegen Corona hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung gefällt, die diese Frage für eine Berufsgruppe beantworten könnte. Verweigere ein Soldat oder eine Soldatin den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liege darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann, hat der 2. Wehrdienstsenat des Gerichts bereits vor Weihnachten in einem Beschluss entschieden. Die Entscheidung wurde jedoch erst am Montag veröffentlicht.