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Nach der spektakulären Flucht zweier Schwerverbrecher aus der Justizvollzugsanstalt Aachen haben die Ermittler einen Justizbeamten festgenommen. Er könnte den Männern geholfen haben.

Aachen/Köln - Nach der spektakulären Flucht zweier Schwerverbrecher aus der Justizvollzugsanstalt Aachen haben die Ermittler einen Justizbeamten festgenommen. Er stehe unter Verdacht, den beiden gewalttätigen Gefängnisinsassen zur Flucht verholfen zu haben, sagte die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am Freitag in Düsseldorf.

Von den beiden Flüchtigen, dem bereits wegen Mordes verurteilten Peter Paul Michalski (46) und dem wegen Mordversuchs und Geiselnahme inhaftierten Michael Heckhoff (50) fehlte auch am Freitagnachmittag jede Spur.

Der Aachener Polizeipräsident Klaus Oelze warnte die Bevölkerung: "Das sind zwei hochgefährliche Männer - gewaltbereit, gewalttätig und bewaffnet." Niemand solle versuchen, sie auf eigene Faust festzunehmen. "Bitte überhaupt keine Heldentaten", sagte Oelze.

Die Schwerverbrecher waren am Donnerstagabend aus der hochgesicherten Aachener Justizvollzugsanstalt geflohen. Dabei hatten sie einen Justizbeamten überwältigt und zwei Pistolen mit je acht Schuss Munition an sich gebracht.

Mit dem Taxi geflüchtet

Nach ihrer Flucht aus der Anstalt hielten die Männer nach Angaben der Polizei auf der Straße ein Taxi an und flüchteten damit nach Kerpen. Dort riefen sie ein zweites Taxi und ließen sich - zusammen mit dem Fahrer des ersten Taxis - nach Köln fahren. Dort verlor sich ihre Spur.

Mysteriös blieb dabei für die Polizei zunächst, wieso der erste Taxifahrer die Verbrecher nach Köln begleitet hatte. Es sei keine Geiselnahme gewesen und auch keine Gewalt angewendet worden, berichteten die Ermittler. In Köln bezahlte die Verbrecher den Taxifahrer und tauchten unter.

Nach Angaben der Polizei saß Michalski wegen Mordes und schweren Raubes im Gefängnis, Heckhoff wegen versuchten Mordes. 1992 war er an einer spektakulären Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt im westfälischen Werl beteiligt. Gegen beide Verbrecher war Sicherungsverwahrung verhängt worden, so dass sich auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafen nicht auf freien Fuß gekommen wären.