Bekommt im Moment noch sein Gehalt, hat aber einen neuen Job in Aussicht: der frühere Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl (51) Foto: dpa

17 Spitzenbeamte haben die baden-württembergischen Regierungen in den vergangenen Jahren aus politischen Gründen in den Ruhestand geschickt. Allein in der vergangenen Legislaturperiode kostete das den Steuerzahler rund drei Millionen Euro.

Stuttgart - Die umstrittene Praxis, Spitzenbeamte wie den Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl (51) aus politischen Gründen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, kommt den Steuerzahler teuer. Wie das Stuttgarter Staatsministerium auf Anfrage der AfD im baden-württembergischen Landtag mitteilte, entstanden dem Land dadurch allein in den vergangenen vier Jahren Kosten von rund drei Millionen Euro. Die grün-rote Vorgängerregierung hat laut der Regierungsantwort insgesamt 12 politische Beamte in den Ruhestand versetzt. Durchschnittliche Kosten pro Jahr: rund 750 000 Euro.

AfD sieht Geldverschwendung

„Die AfD bedauert diese Verschwendung von Sachverstand und Steuermitteln und fordert ein Ende dieser politisch motivierten Heuer-und-Feuer-Mentalität“, erklärte dazu der AfD-Landtagsabgeordnete Rainer Podeswa, der die Anfrage an die Regierung gestellt hat. Podeswa spricht von einer „steigenden Tendenz“ bei den Kosten. Denn die neue, grün-schwarze Landesregierung hat fünf weitere Staatsdiener Ende Mai von ihren Ämtern entbunden, so dass sich nun 17 politische Beamte im Südwesten im einstweiligen Ruhestand befinden. Außer Schmalzl musste auch der Tübinger Regierungspräsident Jörg Schmidt gehen. Dieser hat allerdings Widerspruch eingelegt Des weiteren wurden die Amtschefs der Ministerien für Inneres, Soziales und Wirtschaft ausgetauscht.

Die Pensionen sind üppig

Alle fünf Spitzenbeamte bekommen noch bis Ende August ihr bisheriges Gehalt. Danach gibt es Ruhegehalt – im Schnitt zwischen 5000 und 6000 Euro im Monat. Bezüge aus dem öffentlichen Dienst werden darauf allerdings angerechnet. Schmalzl zum Beispiel soll demnächst Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium werden.

Politische Beamte können ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden, da sie laut Gesetz in „fortdauerender Übereinstimmung“ mit den Ansichten der Regierung stehen müssen.