Kim Behrens (li.) und Cinja Tillmann haben vor Gericht einen wichtigen Erfolg gefeiert. Foto: dpa/Frank Molter

Die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann haben sich gegen die Nominierungskriterien des Verbandes juristisch gewehrt – und gewonnen. Dieser Sieg bedeutet viel – nicht nur für dieses Duo.

Frankfurt/Stuttgart - Kim Behrens (28) und Cinja Tillmann (29) haben als Duo einige schöne Erfolge gefeiert, zuletzt bei der Europameisterschaft in Lettland, wo sie Silber holten. Ihren wichtigsten Sieg landeten die Beachvolleyballerinnen allerdings nicht im Sand. Sondern vor Gericht. Am Mittwoch gewannen sie den Prozess gegen den Deutschen Volleyball-Verband (DVV), von dem sie sich ausgebootet, abgeschoben und absolut unfair behandelt fühlten. „Wir haben geklagt, weil wir der Überzeugung sind, dass unser Sport so nicht aussehen darf“, sagte Behrens, „nun spüren wir großen Enthusiasmus, weil wir wissen, dass weder uns noch anderen so etwas noch einmal widerfahren wird.“

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Der DVV hatte sich Anfang 2019 mit Blick auf die Olympischen Spiele in Tokio auf die vier Nationalteams Karla Borger/Julia Sude, Margareta Kozuch/Laura Ludwig, Sandra Ittlinger/Chantal Laboureur sowie Victoria Bieneck/Isabel Schneider festgelegt – und ihnen Startplätze für die großen internationalen Turniere garantiert, ohne interne Ausscheidungsspiele, wie sie in anderen Ländern üblich sind. Den Verband kümmerte es dabei nicht, dass Behrens/Tillmann in der Weltrangliste immer mal wieder besser platziert waren als eines der Nationalteams, er attestierte dem Duo aus zwei gelernten Abwehrspielerinnen stattdessen sportliche Perspektivlosigkeit und meldete es von sieben Turnieren ab. Zu Unrecht, wie nun die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt geurteilt hat.

Der DVV-Anwalt sieht keine Fehler beim Verband

In der Begründung heißt es unter anderem, der DVV habe Behrens und Tillmann „ohne sachlich gerechtfertigten Grund anders behandelt als die übrigen Nationalteams“. Der Verband sei aufgrund seiner Monopolstellung verpflichtet, „jeden für Wettkämpfe zu normieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt.“ Die Erwartung, die protegierten Teams würden aus trainingswissenschaftlichen oder psychologischen Aspekten besser abschneiden, wenn ihre Turnierplätze gesichert seien, sei nicht durch tragfähige Gründe belegt. „Ich sehe weiterhin keine Ermessensfehler des Verbandes, trotzdem hat er klar verloren“, erklärte DVV-Anwalt Michael Lehner, „wir werden jetzt das Urteil prüfen. Sollte es von grundsätzlicher Bedeutung sein und wir Fehler in der Begründung sehen, gehen wir auf jeden Fall in Berufung.“

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Dass es so kommen wird, davon geht Paul Lambertz aus. Denn nach Meinung des Anwalts der Beachvolleyballerinnen, die für die entgangenen Einnahmen bei den sieben Turnieren einen Schadenersatz von 14 450 Euro zugesprochen bekamen, wird der Fall durchaus gravierende Auswirkungen haben. Für den Beachvolleyball, aber auch für andere Sportarten. „Das Urteil macht klar, dass der Ermessensspielraum von Verbänden bei Nominierungen nicht grenzenlos ist, es keine Willkür geben darf“, sagte Lambertz, „natürlich ist die Konstellation im Beachvolleyball mit den Nationalteams eine besondere, und trotzdem muss sich in Zukunft jeder Verband fragen, welche sachlichen Gründe für eine Nichtnominierung vorliegen – wohlwissend, dass diese Gründe auch in einem Gerichtsverfahren standhalten müssen.“

Frust über entgangene Chancen

Den Prozess angestrengt zu haben, hat für Kim Behrens und Cinja Tillmann ein Risiko bedeutet, nicht nur finanziell. Umso glücklicher waren sie über das Urteil – obwohl es ihnen zugleich noch einmal vor Augen führte, was bei mehr Fairness für sie persönlich möglich gewesen wäre. „Natürlich ist der Frust über die sportlichen Chancen, die uns genommen wurden, immer noch sehr groß“, meinte Behrens, die freigestellte Kommissarin der Stuttgarter Polizei, „jetzt ist für alle klar, dass der DVV den falschen Weg gewählt hat, um die Ziele zu erreichen, die er anstrebt.“