In Gaststätten, Restaurants und Bierzelten darf grundsätzlich nicht mehr geraucht werden.  

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1. August in Bayern geltende strikte Rauchverbot verworfen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Gemäß dem im Freistaat geltenden, bundesweit strengsten Rauchverbot darf in bayerischen Gaststätten, Restaurants und Bierzelten grundsätzlich nicht mehr geraucht werden.