Ein Rottweiler hat zwei Kinder verletzt (Symbolbild). Foto: dpa

Hunde der Rasse Rottweiler gelten in Bayern als potenziell gefährlich, ein Wesenstest kann ein Tier jedoch entlasten. In Eching hat ein Rottweiler nun zwei Kinder angefallen – für den Halter hat das Folgen.

Eching - Ein freilaufender Rottweiler hat zwei Kleinkinder in Eching (Landkreis Freising) angegriffen und durch Bisse zum Teil schwer verletzt. Wie die Polizei am Dienstag unter Berufung auf Angaben der Mutter berichtete, hatten die Geschwister am Montag an einem Erdwall gespielt, als der Hund plötzlich auf die Kinder zurannte. Der fünfjährige Bub wollte aus Angst zu seiner Mutter laufen. Daraufhin setzte der Rottweiler nach und fügte dem Kind durch Bisse in Gesäß und Oberschenkel mehrere tiefe Fleischwunden zu.

Der Bub musste noch in der Nacht operiert werden. Lebensgefahr bestehe nicht. Auch das zweijährige Mädchen wurde laut Polizei mehrfach gebissen, trug wegen seines dicken Schneeanzugs aber nur Hautabschürfungen davon.

Der nach Zeugenangaben völlig überforderte 53 Jahre alte Hundeführer hatte größte Mühe, das 17 Monate alte Tier unter Kontrolle zu bringen und wollte sich mit dem dann angeleinten Hund rasch aus dem Staub machen. Nachbarn eilten dem Mann jedoch nach und stellten dessen Personalien fest. Gegen ihn wurde durch die Polizei ein Strafverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Der Bescheid der Gemeinde Eching, dass der Mann seinen Hund künftig nur noch mit Leine und Maulkorb ausführen darf, sollte ihm am Dienstag zugestellt werden, sagte eine Sprecherin.

Bis zum Alter von 18 Monaten gelten Rottweiler als normale Hunde

Rottweiler werden in Bayern in der Kategorie II der sogenannten Kampfhundeverordnung geführt. Das bedeutet, dass ihre Eigenschaft als Kampfhund zwar vermutet wird, eine gesteigerte Aggressivität aber im Einzelfall durch ein Gutachten widerlegt werden kann. Bis zum Alter von 18 Monaten gelten Rottweiler als normale Hunde. Der Halter meldet sein Tier bei der Gemeinde an, die dann ein befristetes Negativzeugnis ausstellt. Danach müssen die Hunde einem Sachverständigen für einen Wesenstest vorgestellt werden.

Besteht ein Tier den Test nicht, können Leinenpflicht oder Maulkorbzwang verhängt werden. Zudem muss der Hundehalter dann eine Ausnahmeerlaubnis beantragen, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Im Echinger Fall war der Rottweiler noch zu jung – und stand kurz vor dem Wesenstest.