Auf dem Main rückte die Wasserschutzpolizei zu einem Unfall mit zwei Kreuzfahrtschiffen aus (Symbolbild). Foto: dpa

Schreck in den Abendstunden für mehrere Hundert Passagiere zweier Kreuzfahrtschiffe. An der bayerisch-hessischen Grenze stoßen die beiden Hotelschiffe zusammen. Für einen Teil der Fahrgäste ist der Urlaub zu Wasser deshalb zunächst gestoppt.

Mainhausen/Karlstein am Main - Vermutlich wegen eines Fahrfehlers sind zwei voll besetzte Flusskreuzfahrtschiffe am Dienstagabend auf dem Main an der hessisch-bayerischen Grenze kollidiert. Verletzt wurde keiner der insgesamt 257 Passagiere, wie die Wasserschutzpolizei mitteilte. Eines der Schiffe konnte weiterfahren, das andere wurde am Mittwoch zunächst stillgelegt und von Experten des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) untersucht.

Zu dem Unfall war es gekommen, weil ein unter bulgarischer Flagge fahrendes Schiff mit 100 Fahrgästen gegen die Uferböschung gefahren war. Das Kabinenschiff drehte sich daraufhin, bis das Heck quer in die Fahrrinne ragte. Ein entgegenkommendes Hotelschiff aus der Schweiz konnte nicht schnell genug ausweichen und streifte das Heck.

Der Schiffsführer des unfallverursachenden Boots hatte ausgesagt, drei Propeller an den Rudern seien ausgefallen, weshalb das Schiff ans Ufer gestoßen sei und sich quergestellt habe.

Unfallursache ist wohl menschliches Fehlverhalten

Die Begutachtung des Hotelschiffes habe allerdings ergeben, dass die Schiffspropeller funktionsfähig waren und sind, sagte ein Sprecher der Polizei. Als Unfallursache komme deshalb nur menschliches Fehlverhalten in Betracht. Deshalb werde gegen den Schiffsführer nun wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs ermittelt. Der Schaden liegt ersten Schätzungen zufolge bei etwa 15 000 Euro.

Die 100 Fahrgäste des bulgarischen Hotelschiffes müssen bis Donnerstagmorgen auf dem kaputten Schiff ausharren und werden ihre Reise dann mit anderen Verkehrsmitteln fortsetzen.

Der Main ist an der Unfallstelle auf Höhe Mainhausen bei Offenbach besonders eng. Der Abschnitt ist als Engstelle ausgewiesen, dort gelten besondere Fahrregeln im Binnenschiffverkehr. Die genaue Höhe des Sachschadens war zunächst noch unklar. Die Schifffahrt war nach Polizeiangaben durch den Unfall nicht beeinträchtigt.