In der Baubranche gibt es auch schwarze Schafe – zwei sind jetzt verurteilt worden. Foto: imago/Jochen Tack/ 

Eine Herrenberger Baufirma beschäftigt illegalen Helfer, der als Tourist im Land ist. Die Richterin hält angebliches Unwissen für eine Schutzbehauptung und verurteilt die Täter.

Zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen sagte Richterin Fiona Schweikl am Montagmorgen: „Es geht um die Inaussichtnahme eines Arbeitsvertrages, das steht Ihnen dick auf die Stirn geschrieben.“ 30 Tagessätze zu je 30 Euro lautete am Ende das Urteil für angeblich unwissende Bauunternehmer aus Herrenberg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Einer aus dem Trio muss jedoch nachsitzen. Angesichts mangelnder Deutschkenntnisse wurde sein Verfahren abgetrennt und wird – mit Dolmetscher – zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Im Juni vergangenen Jahres nahm der Zoll die Baustelle eines Dreifamilienhauses in Mötzingen in Augenschein und stieß dabei neben den drei Angeklagten und Mitarbeitern einer weiteren Firma auf einen Nicht-EU-Bürger, der sich zunächst versteckt hielt, um sich der erkennungsdienstlichen Behandlung zu entziehen. „Er kauerte auf dem Dach hinter einer Metallkonstruktion“, berichtete eine der diensthabenden Beamtinnen als Zeugin. Schnell wurde den Einsatzkräften, die den ‚Tatort’ umstellt hatten, klar, warum: Während alle anderen ordnungsgemäße Papiere vorweisen konnten, mauerte der Südosteuropäer offenbar mit einem Touristenvisum und ohne Arbeitserlaubnis. In Diensten der drei Angeklagten.

Erst tags zuvor in einer Moschee kennengelernt

Deren Erklärung wollte das Gericht den Männern im Alter zwischen 48 und 54 Jahren, ohne entsprechende Ausbildung, aber einer davon zumindest mit langjähriger Erfahrung auf dem Bau, nicht abnehmen. Erst am Tag zuvor hätten sie ihren potenziellen Angestellten in einer Moschee kennengelernt und dem Maurergehilfen eine Stelle in ihrer Firma angeboten. Dazu solle er gleich am Montagmorgen auf besagter Baustelle erscheinen, um zuzusehen, was dort zu tun sei.

Außerdem wäre parallel am Sonntag ein befreundeter Steuerberater konsultiert worden, um montagnachmittags mögliche Fragen im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag zu klären. „Es war schließlich unser erster Mitarbeiter“, erklärte einer der Angeklagten in etwas holprigem Deutsch.

Verteidigung plädiert auf Freispruch – erfolglos

Fiona Schweikl wertete die Einlassungen der beiden verbliebenen Angeklagten, einer davon mit Anwalt erschienen, als Schutzbehauptung. Es habe sich um ein Probearbeiten gehandelt und den dreien sei klar gewesen, dass ein Tourist nicht legal beschäftigt werden könne. „Sie haben zumindest billigend in Kauf genommen, dass alles nicht richtig ist“, insistierte die Richterin.

So sah es auch die Staatsanwaltschaft und forderte 40 Tagessätze à 30 Euro, während der Verteidiger für seinen Mandanten auf Freispruch plädierte. „Jetzt wissen wir es“, dämmerte es zumindest einem der Angeklagten nach dem Urteil kleinlaut, dass man sich auch als Neu-Unternehmer trotz manchmal scheinbar lästiger Bürokratie an Regeln, Vorschriften und Gesetze halten muss.