Erwin Paulus wartet darauf, mit dem Bau fortfahren zu können. Foto: Werner Kuhnle

Das Landratsamt Ludwigsburg hat ein Vorhaben von Erwin Paulus in Höpfigheim (Kreis Ludwigsburg) gestoppt. Der Unternehmer wirft der Behörde ein unverhältnismäßiges Vorgehen vor.

Die Sonne strahlt seit Tagen quasi von morgens bis abends. Die Temperaturen klettern beständig über zehn Grad. Bestes Bauwetter also. Doch an dem Mehrfamilienhaus mit Kita in der Höpfigheimer Mühlbachstraße 36 am Ortsausgang Richtung Mundelsheim ruhen seit Wochen die Arbeiten, wird keine Schraube eingedreht, kein Bohrer angesetzt. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte zum 1. Dezember einen Baustopp verfügt. Als Grund wurde eine von der Genehmigung abweichende Bauweise angegeben. Mit dem Rohbau kann es deshalb nicht vorwärts gehen. Und bei Erwin Paulus wachsen die Ungeduld und das Unverständnis, dass die Handwerker nicht wieder anrücken dürfen.

 

„Bei etwas gutem Willen hätte man uns einfach weiterbauen lassen können und das über eine Nachtragsgenehmigung regeln können“, findet der Unternehmer und Geschäftsführer der AW Grundbesitz GmbH, die das Vorhaben in Höpfigheim stemmt. Zumal man bereits am 7. Dezember nachgewiesen habe, dass der Nachbarschutz gewährleistet sei. „Vom Landratsamt hatten wir zuvor das Signal bekommen, dass die Nachbarrechte der entscheidende Punkt seien“, erklärt Paulus. Doch letztendlich habe man wegen geringfügiger Abweichungen von der Baugenehmigung ein komplett neues Gesuch einreichen müssen.

Geharnischte E-Mail ans Landratsamt

Das Gebäude befindet sich mitten im Rohbau. Foto: Archiv (Andreas Essig)

Die betreffenden Unterlagen habe man zwischenzeitlich hochgeladen. Auf eine Genehmigung warte man jedoch bis heute. Der Pleidelsheimer hat seinem Ärger auch in einer geharnischten E-Mail an eine Führungskraft im Landratsamt Luft gemacht. „Machen Sie Ihren Job, wie es sich gehört, und kümmern sich um die Genehmigung von Bauanträgen, statt uns zu drangsalieren“, fordert Paulus.

Der Geschäftsmann weist darauf hin, dass bei dem Projekt sogar ein öffentliches Interesse vorliege. Immerhin entstehe eine zweigruppige Kita für die Stadt Steinheim. Außerdem sollen sämtliche 14 Wohnungen in dem Haus von der öffentlichen Hand gefördert werden und damit bezahlbar sein.

Das Landratsamt Ludwigsburg stellt indes in Person von Pressesprecher Andreas Fritz klar, dass ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müsse. Ermessensspielräume würden dabei, soweit möglich, zu Gunsten der Bauherren ausgeschöpft. „Das heißt im Umkehrschluss: Wir stellen einen Bau nur dann ein, wenn dieser in erheblichen Punkten von der erteilten Baugenehmigung abweicht. Dies betrifft insbesondere mögliche Abweichungen von Abstandsvorschriften oder von Festsetzungen eines Bebauungsplans. In diesen Fällen ist unser Ermessen stark reduziert“, erklärt Fritz.

Heißt: Aus Sicht des Kreishauses war die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Ausführung und dem, was eigentlich gestattet gewesen wäre, nicht so gering, wie es Paulus empfindet.

Tiefgarage höher als vorgesehen

Wenn Erwin Paulus die Baustelle inspiziert, trifft er dabei momentan auf keine Handwerker. Foto: Werner Kuhnle

Fritz betont überdies, dass seine Behörde Bauvorhaben nur beurteilen und bearbeiten könne, „wenn die für eine abschließende Entscheidung erforderlichen Bauvorlagen vollständig und in der geforderten Qualität vorliegen“. Was implizieren dürfte, dass es in der Hinsicht bei den Paulus-Dokumenten nach Auffassung des Landratsamts gehapert hat.

Weitergehende Informationen zu dem Projekt in Höpfigheim gebe man „aufgrund des laufenden Verfahrens“ nicht heraus, konstatiert Fritz.

Erwin Paulus hat in der Hinsicht weniger Fesseln als die Behörde. Die Tiefgarage sei einen Tick höher geworden als ursprünglich vorgesehen, räumt er ein. Dadurch liege der Fußboden um sechs Zentimeter höher, als es der Bebauungsplan vorgebe. Außerdem müsse man in der Kita im Erdgeschoss einen Schallschutz an der Decke einhängen. Damit die Räumlichkeiten dadurch nicht so gestaucht und gedrungen wirken, habe man die Zimmer höher gebaut. Messe man vom Boden bis zur eingehängten Decke, werde man auf 2,80 statt auf 2,50 Meter kommen. Das habe auch Auswirkungen auf die Zahl von Treppenstufen oder die Dimensionierung der Fenster gehabt.

Vor allem aber liege die Traufhöhe des Gebäudes jetzt acht Zentimeter über den Vorgaben. Erwin Paulus gibt jedoch zu bedenken, dass Häuser wegen der neuen Gesetzeslage durch den so genannten Bau-Turbo theoretisch mittlerweile sogar ein ganzes Stockwerk höher errichtet werden dürften, als im Bebauungsplan festgelegt. Im Vergleich dazu seien die acht Zentimeter in Höpfigheim marginal.

„Wir stellen einen Bau nur dann ein, wenn dieser in erheblichen Punkten von der erteilten Baugenehmigung abweicht.“

Andreas Fritz, Pressesprecher Landratsamt Ludwigsburg

Paulus glaubt nicht, dass ihm das Landratsamt wegen seines Namens und seiner Geschichte einen Stock zwischen die Beine werfen will. Der Unternehmer war vor rund zwei Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil er für Teile seines Firmengeflechts Insolvenz anmelden musste. „Das spielt meiner Einschätzung nach keine Rolle. Es geht hier eher um ein Beispiel für eine ausufernde Regulierungswut. Dabei heißt es doch immer, dass Bürokratie abgebaut werden soll“, sagt Paulus.

Er ist allerdings weiter zuversichtlich, grünes Licht zu bekommen, um das Acht-Millionen-Euro-Projekt fortsetzen zu können. Andernfalls will er den Gerichtsweg beschreiten. „Dann werde ich klagen“, kündigt er an.