Schwere Baufahrzeuge gibt es auf der Baustelle genug: Die fahren nun die Gehwegplatten kaputt, sagen die Anwohner. Foto: Fritzsche

Die Baustelle an der Heilbronner Straße 163 kommt nicht zur Ruhe: erneut verabschiedet der Bezirksbeirat Nord einen Antrag, wonach die Straßenverkehrsbehörde zu den dort eingerichteten Halteverboten und anderen Regelungen Stellung nehmen soll.

S-Nord - Das Wohngebiet rund um die Baustelle Heilbronner Straße 163 kommt nicht zur Ruhe: Im Bezirksbeirat erkundigte sich Bezirksbeirat Axel Alt (SPD) erneut nach dem Stand der Dinge. Auf den Antrag des Gremiums vom Dezember, die Baustelle mehr zu überwachen, sei bisher keine Reaktion der Straßenverkehrsbehörde gekommen. Trotzdem sei die Beschilderung verändert worden: „In der Wilhelm-Blos-Straße ist auf der Baustellenseite das absolute Halteverbot in ein eingeschränktes Halteverbot umgewandelt worden“, berichtete Alt. Somit sei Be- und Entladen offiziell erlaubt. „Das interpretieren die Betonmischerfahrer für sich als Erlaubnis, dann auch über die Wilhelm-Blos-Straße abfahren zu dürfen, anstatt umständlich zu wenden.“

Wer gilt als Anlieger?

Zudem stelle sich auch die Frage, wer als Anleger gelte und wer nicht. Auf Anfrage dieser Zeitung hatte das Amt für öffentliche Ordnung erläutert, dass die Baustellenfahrzeuge als Anlieger gelten und darum die Wilhelm-Blos-Straße befahren dürften. Das kann Axel Alt nicht nachvollziehen. „Wenn ein Bauvorhaben die Adresse Heilbronner Straße hat, und die Erschließung und Zufahrt laut Baurecht über die Gaucherstraße geht, dann ist die Baustelle meiner Ansicht nach nicht als Anlieger der Wilhelm-Blos-Straße zu sehen“, so Alt. Er stellte erneut einen Antrag, diesmal, dass die Straßenverkehrsbehörde in der nächsten Sitzung des Bezirksbeirats vorstellig werden und die Fragen der Lokalpolitiker beantworten solle. Sebastian Sage (ebenfalls SPD) fügte an: „Auch das Baurechtsamt soll Stellung nehmen.“ Dem Antrag entsprach das Gremium einstimmig.

Die Anwohner im Gebiet Wilhelm-Blos-Straße/Friedrich-Ebert-Straße klagen nicht nur über den steten Lastwagenverkehr von und zur Baustelle. Sondern auch darüber, dass am Gehweg vor der Wilhelm-Blos-Straße 1-9 einige Platten lose, zerbrochen oder abgesenkt sind – wohl als Folge der schweren Baustellenfahrzeuge, die darüber fahren, statt nur über die Straße. Eine Gelbe Karte an die Stadt habe die Antwort ergeben, dass die Baufirma aufgefordert sei, den Gehweg instandzusetzen. Wann, ist nicht bekannt.

Halteverbote sollen eingeschränkt werden

Ebenso wird kritisiert, dass das eigens eingerichtete Parkverbot im Bereich Auf der Kanzel – das den Baustellenfahrzeugen hier das Wenden ermöglichen soll – von diesen weiterhin nicht genutzt wird. Trotzdem würden Strafzettel an diejenigen Anwohner verteilt, die ihr Auto in Ermangelung anderer Stellplätze abends dort abstellten.

Was die Frage der Anliegerschaft angeht, so heißt es aus dem Amt für öffentliche Ordnung, dass der Baustellenverkehr generell als Anliegerverkehr gelte, unabhängig von der Adresse des Bauvorhabens. „Im konkreten Fall wurde die Hauptzufahrt über die Heilbronner Straße festgelegt. Die Abfahrt erfolgt über die Wilhelm-Blos-Straße. Eine gemeinsame Zu- und Abfahrt des Baustellenverkehrs über die Heilbronner Straße mitsamt den dafür notwendigen Wendevorgängen in den anliegenden Straßen kann aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gutgeheißen werden“, verlautet es aus dem Amt. In Kontakt setzen mit der Bauleitung wolle man sich aber wegen des Halteverbots im Bereich Auf der Kanzel: Dies diene „aktuell der Schulwegsicherheit“: „Wir werden zusammen mit der Bauleitung klären, ob diese Haltverbote räumlich wie zeitlich eingeschränkt werden können, um den Parkdruck etwas abzumildern.“