Wer sich seinen Bausparvertrag auszahlen lassen will, muss insbesondere den Zeitpunkt beachten. (Symbolfoto) Foto: IMAGO/serienlicht/IMAGO

Ein Bausparvertrag ist nicht nur langfristig gesehen eine Geldanlage. Er kann aber auch vorzeitig ausgezahlt werden. Dabei müssen jedoch einige Punkte beachtet werden.

Ein Bausparvertrag dient in der Regel dazu, sich den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie finanzieren zu können. Bei einer vorzeitigen Auszahlung können jedoch auch andere Zahlungen damit beglichen werden. Dabei gibt es allerdings einige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.

Grundsätzlich kann man sich einen Bausparvertrag jederzeit auszahlen lassen. Wenn man sich allerdings noch in der Ansparphase befindet, muss der Vertrag erst gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zumeist zwischen drei und sechs Monaten, sie ist in den Vertragsunterlagen zu finden. Erst im Anschluss an die Kündigungsfrist kann die Summe ausgezahlt werden.

Vorfälligkeitsentschädigung droht

Wer sich die Summe vor dem Vertragsende auszahlen lässt, muss laut Verbraucherzentrale jedoch mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Diese ist von dem Zeitpunkt und der Bausparsumme abhängig, üblich sind rund ein Prozent der vereinbarten Bausparsumme für jeden Monat. Das beim Vertragsabschluss angestrebte Darlehen verfällt ebenfalls. Auch mitinbegriffe Prämien wie beispielsweise die Wohnungsbauprämie sind zweckgebunden und können durch eine vorzeitige Kündigung nichtig werden.

Anders sieht es aus, wenn die Zuteilung bereits erfolgt ist, das heißt, die Hälfte der Bausparhöhe angezahlt ist. Dann ist das Sparguthaben und das entsprechende Darlehen verfügbar und der Vertrag kann ohne Verluste oder Gebühren beendet werden.