Schriftzug am Wüstenrot-Hochhaus in Ludwigsburg Foto: dpa

Rund zwei Drittel aller Bausparkassen wollen Altverträge kündigen, wenn Kunden ihr Darlehen zehn Jahre nach Zuteilung nicht in Anspruch genommen haben. Jetzt zieht auch die Bausparkasse Wüstenrot nach.

Stuttgart - Auch die Bausparkasse Wüstenrot will nun Bausparverträge kündigen, bei denen Kunden zehn Jahre nach der Zuteilung noch kein Darlehen in Anspruch genommen haben. Ein Wüstenrot-Sprecher bestätigte Informationen der Stuttgarter Nachrichten, wonach Kunden noch im Januar angeschrieben würden mit dem Hinweis, dass die entsprechenden Verträge zum 24. Juli 2015 aufgelöst würden. Es handele sich um rund ein Prozent von drei Millionen Wüstenrot-Kunden – also etwa um 30 000 Verträge.

Wie andere Bausparkassen auch beruft sich Wüstenrot auf Paragraf 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabach sind Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren kündbar. Die Branche argumentiert, Bausparverträge entsprächen in der Sparphase einem Darlehen an die Bausparkasse. Ein Urteil des Landgerichts Mainz hat diese Rechtsposition bestätigt. Verbraucherschützer sind da andere Auffassung. Die Bausparkassen bewegen sich in einer Grauzone, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir ermuntern Betroffene sich dagegen rechtlich zu wehren“, so Nauhauser. Er geht davon aus, dass diese Streitfrage vor dem Bundesgerichtshof landen wird. Die Verbraucherzentrale werde Betroffene unterstützen.

Inzwischen dürften rund zwei Drittel aller Bausparkassen diese Praxis anwenden. Zuletzt hatten sich die Landesbausparkasse baden-Württemberg (LBS) und das BHW dieser Praxis der Bausparkassen angeschlossen. Die LBS hat kurz vor Weihnachten 22 000 Kunden angeschrieben und diese gebeten, sich bis Mitte Februar zu melden. Andernfalls würden die Verträge gekündigt. Ein LBS-Sprecher sagte, die Verträge würden im Schnitt über 20 Jahre laufen. Das BHW hat 25 000 Kunden angeschrieben. Diese haben ein halbes Jahr Zeit, ihr Darlehen abzurufen. Wer sich nicht meldet, erhält die Kündigung.