Der Traum vom eigenen Häusle bewegt viele Menschen. Der Weg zur Baugenehmigung ist künftig digital. Foto: marcus_hofmann - stock.adobe.com

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen Baugenehmigungen per Gesetz nur noch digital eingereicht und bearbeitet werden. Das Fellbacher Baurechtsamt sieht in der Umsetzung kein Problem – weil es nicht auf das vom Land angebotene Programm setzt.

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen Baugenehmigungen per Gesetz nur noch digital eingereicht und bearbeitet werden. Das Fellbacher Baurechtsamt sieht darin kein Problem – und sich mit seinem eigenen Portal gut aufgestellt. „Wir sind ab Januar bei allen formalen baurechtlichen Verfahren voll digital“, erklärt Leiter Wolfram Haug. Derzeit laufe das Verfahren noch hybrid. Entscheidungen werden aktuell noch in Papierform zugestellt.

 

Aber „die Bearbeitung läuft digital über unsere Fachanwendung“, sagt Holger Buch-heim vom Baurechtsamt. Zusammen mit Kollegin Madeleine Kurz schult Buchheim Kollegen im Amt, aber auch Architekten in der neuen Fachanwendung, über die ab Januar „medienbruchfrei“ gearbeitet wird. Das bedeutet, die Prozesse ändern sich und alle Bearbeitungsschritte sowie der Schriftverkehr laufen darüber.

Wie Waiblingen und Weinstadt nutzt auch Fellbach ein Extra-Programm

Dafür nutzt Fellbach, ebenso wie Waiblingen und Weinstadt, nicht das virtuelle Bauamt, ein Programm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. „Wir sind der Meinung, dass unser Fachanbieter eine besser funktio-nierende Dienstleistung anbietet“, betont Haug.

„Alle Kollegen im Amt freuen sich seit Längerem darauf, dass wir digitaler werden“, so Buchheim. Auch wenn das bedeutet, dass Prozesse umgestellt werden und sich die Arbeitsweise ändert. „Es ist ein neues Arbeiten, welches das Verfahren jedoch einfacher und übersichtlicher machen wird.“ Alle Verantwortlichen, die am Verfahren beteiligt werden müssen – etwa die Stadtplanung, das Tiefbauamt, die Stadtwerke, das Landratsamt oder auch die Feuerwehr – können zukünftig über die Fachanwendung Stellungnahmen einreichen, Pläne ansehen und auf diese Weise mit den Mitarbeitenden des Baurechtsamtes kommunizieren.

Die Rückfragen der Architekten halten sich bisher in Grenzen

Die Bauherren beziehungsweise die beauftragten Architekten müssen ab Januar die Bauanträge digital einreichen. Für deren Schulung fand kürzlich eine Einführungsver-anstaltung online statt, bei der mehr als 30 Interessierte teilgenommen haben. „Ihnen

wurde das Portal und die damit verbundene Antragstellung anhand eines Beispielfalls vorgestellt“, erzählt Kurz. Nachfragen gab es dazu kaum.

Hinter Holger Buchheim und Madeleine Kurz liegen Monate intensiver Vorbereitungen. Da es sich um eine assistentengeführte Anwendung handelt, gehen sie jedoch nicht davon aus, dass die Umstellung im Januar problematisch wird. Rückfragen würden aber sicher zu Beginn der digitalen Antragstellung kommen.

Zugang zur Anwendung

Online
Mehr Informationen und den Zugang zur Fachanwendung gibt es online unter www.fellbach.de/baurecht