Dass Bauanträge knifflig sein können, haben nun auch die Steinheimer Räte mal wieder erlebt. Foto: (dpa/ Christin Klos

Die Steinheimer Räte geben für die Konstruktion in der Bahnhofstraße nachträglich dennoch ihr Okay. Das letzte Wort hat nun aber das Kreishaus.

Jeder, der ab und zu in Steinheim unterwegs ist, hat sicher schon einmal von dem Hochregallager in der Bahnhofstraße Notiz genommen. Mit einer Länge von mehr als 50 Metern und einer Höhe von 7,50 Metern ist es auch kaum zu übersehen. Wie nun im Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats deutlich wurde, dürfte die Konstruktion dort aber genau genommen wohl gar nicht stehen. Das Lager sei außerhalb der eigentlich zulässigen Fläche errichtet worden und obendrein in einem Bereich angesiedelt, in dem ein Pflanzgebot gelte, erklärte Bauamtsleiter Frank Fussenegger. „Das ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit wurde jetzt festgestellt“, konstatierte der Erste Beigeordnete Stephan Retter.

Knappe Mehrheit hat nichts gegen das Vorhaben

Wäre es nach der Verwaltung gegangen, wäre das Projekt auch nicht im Nachhinein goutiert worden. Das Rathausteam hatte vorgeschlagen, keine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans zu erteilen. „Bauverbotszonen gelten für alle. Da gibt es keine Light-Versionen für Gewerbetreibende bei uns“, war auch Grünen-Sprecher Rainer Breimaier auf dieser Linie. Nur: die Mehrheit des Gremiums votierte gegen den Antrag der Verwaltung und gab damit das nachträgliche Okay für das Vorhaben. Zuvor hatte es entsprechend auch skeptische Stimmen gegen den Kurs gegeben, den man im Rathaus einschlagen wollte. „Das steht doch nicht erst seit zwei Wochen. Ich verstehe nicht, warum man jetzt damit kommt“, monierte Jens Rieger (Freie Wähler). „Entscheidend ist immer, wann die zuständige Baurechtsbehörde den Missstand feststellt. Dann muss sie tätig werden“, erklärte Stephan Retter. Und das sei eben nun der Fall gewesen.

Landratsamt könnte Einvernehmen kassieren

Frank Fussenegger betonte zudem, dass das Kreishaus in dem Fall das letzte Wort habe. „Im Zweifel wird das Einvernehmen vom Landratsamt ersetzt“, ergänzte Retter.

Ob das Kreishaus am Ende die Genehmigung für das Hochregallager an dieser Stelle tatsächlich versagt und ob die Konstruktion dann abgebaut werden muss, steht derzeit in den Sternen. „Wir müssen zunächst die noch ausstehenden Stellungnahmen der Fachbehörden abwarten. Wir denken, dass eine Entscheidung bis in circa sechs Wochen fallen kann“, erklärt Pressesprecher Andreas Fritz. Bis dahin dürfte das Landratsamt auch geklärt haben, ob das Regal genügend Abstand zur Freihaltetrasse der Bottwartalbahn hält. Ein Punkt, der in dem ganzen Verfahren ebenfalls eine Rolle spiele, wie Frank Fussenegger in der Ausschutzsitzung erläuterte.

Der Bauamtsleiter wies allerdings auch darauf hin, dass der Bauherr bei all dem in der Bredouille steckt. Auf dem Grundstück selbst gebe es nach dessen Angaben keine Ausgleichsfläche für das Hochregallager, „ohne wertvolle Lagerfläche zurückbauen zu müssen“. Es sei jedoch eine Begrünung der Regalrückwand vorgeschlagen worden.