Das Parkhaus für die Stihl-Mitarbeiter benötigt eine breitere Ausfahrt. Foto: Dirk Herrmann

Dezernentin Beatrice Soltys erklärt: Die ordnungsgemäß erteilte Baugenehmigung wurde nicht korrekt umgesetzt.

Fellbach - Die Verstimmung war ihr durchaus anzumerken: Als kürzlich gegen Ende des Bau- und Verkehrsausschusses ein Stadtrat die schlagzeilenmachende Ausfahrt der Parkgarage Stihl an der Höhenstraße thematisierte, seufzte Fellbachs Baudezernentin Beatrice Soltys hörbar auf: „Es stimmt“, sagte sie, bei diesem Parkhaus seien Probleme aufgetreten.

Zum Glück wurde das Malheur nicht im Echtbetrieb bemerkt

Und auch wenn sie die Angelegenheit schon „fast wieder verdrängt“ habe, so müsse sie denn doch einräumen, „dass mich dieser Artikel sehr geärgert hat“.

Dieser Artikel in der Fellbacher Zeitung vom 3. Juni, auf den sie abhob, trug die Überschrift: „Das Parkhaus, aus dem keiner rauskommt.“ Geschildert wurde darin die planerische Panne, dass breitere Fahrzeuge, etwa Stadtgeländewagen wie SUVs (Sport Utility Vehicles) wegen des zu kleinen Radius die Kurve der Ausfahrt nicht kriegen und hängen bleiben. Zum Glück wurde das Malheur nicht im Echtbetrieb, sondern bereits bei Probefahrten bemerkt. In diesem Bericht, in dem der Projektentwickler für die Garage, Werner Braun von der Firma Thallos, zitiert wurde und seine Sicht der Dinge schilderte, kommen die Rathausbeamten nach eigener Einschätzung eher schlecht weg – unverdientermaßen, wie Soltys nun in öffentlicher Sitzung zu erkennen gab.

Nachträgliche Anordnungen habe es nicht gegeben

Braun hatte in seinen Ausführungen auf die Garagenverordnung des Landes verwiesen, wonach für Zu- und Abfahrten eine Breite von 2,30 Meter genüge. An diesen Gesetzestext habe sich seine Firma gehalten. Beim Parkhaus selbst wiederum habe die Stadt „die Anmutung eines Office-Gebäudes“ gewünscht und Nachbesserungen angemahnt – die Fassade werde aufwendiger als geplant gestaltet, es komme nun eine „schicke Verkleidung“ dran. Somit kämen zu den veranschlagten 300 000 Euro für die Fassade noch mal 700 000 Euro hinzu, so Braun.

Nachträgliche Anordnungen habe es nicht gegeben, erklärte jetzt jedoch Beatrice Soltys vor den Stadträten. „Wir haben eine ordnungsgemäße Baugenehmigung erteilt“, doch dann sei bei einem Vorort-Termin festgestellt worden, dass diese nicht eingehalten und Veränderungen vorgenommen worden seien. Darauf habe es „ein unmissverständliches Schreiben aus der Verwaltung an den Bauherrn“ gegeben, mit dem Tenor, dass die Ausführung nicht übereinstimme mit dem ursprünglichen Sachverhalt.

Fast zufällig hat die Verwaltung von veränderten Plänen erfahren

Auf Nachfrage unserer Redaktion geht der stellvertretende Baurechtsamtsleiter Wolfram Haug auf Details ein. Schon 2017 sei bei der Veräußerung des Grundstücks „das Thema Fassade“ thematisiert und im Vertrag festgehalten worden mit der Maßgabe, „was Hochwertiges“ anzubringen. „Das war von Anfang an so besprochen.“

Nachdem der Bau dann losgegangen sei, sei Anfang 2020 ein geändertes Entwässerungsgesuch beim Baurechtsamt eingegangen, weil die Zufahrt geändert werden müsse. Nur durch diese Information fast nebenbei habe man in der Fellbacher Verwaltung überhaupt von den veränderten Plänen erfahren. „Von uns wusste das vorher niemand“, so Haug. Eine Vorort-Kontrolle habe dann ergeben, dass „komplett anders gebaut wurde als genehmigt“. Deshalb sei die weitere Umplanung mit veränderter Zufahrt notwendig geworden. Letztlich will man in der Bauverwaltung keine große Sache draus machen – aber dass die Behörde völlig korrekt gehandelt habe, darauf wolle man schon hinweisen, so die Botschaft aus dem Rathaus.