Darf das geplante Baugebiet am Dätzinger Ortseingang wirklich bebaut werden? Im Gemeinderat gab es darüber Unklarheit.
Blühflächen, das kommunale Ökokonto, Biotopverbundplanung waren unter anderem Thema des Berichts vom Planungsbüro StadtLandFluss bei der jüngsten Sitzung des Grafenauer Gemeinderats. Vor allem aber die Flachlandmähwiesen und deren Ausgleich im Falle einer Bebauung brachten den Bürgermeister und Teile des Gremiums kräftig in Wallung.
„Es steht klar im Gesetz, dass bebaut werden darf, da bestehen wir drauf“, schimpfte Martin Thüringer (parteilos). Damit widersprach der Schultes dem Landschaftsplaner Christian Küpfer, der in den Raum gestellt hatte, dass es nicht sicher sei, ob insbesondere im Gebiet „Kälberne“ am Dätzinger Ortseingang, auf dem bereits ein städtebaulicher Wettbewerb läuft, überhaupt bebaut werden darf.
Wo ist der Unterschied?
Der Ärger entzündete sich insbesondere daran, warum ein Flurstück als Flachlandmähwiese ausgewiesen ist und ein direkt nebenan liegendes, auf den ersten Blick kaum unterscheidbares dagegen nicht. „Es ist schon ein bisschen Willkür“, attestierten zwei im Zuhörerraum anwesende örtliche Landwirte.
„Warum die eine Fläche, die andere aber nicht? Das wird für uns eine ordentliche Herausforderung“, haderte der Bürgermeister mit dieser besonderen Thematik angesichts auch anderer, teils abgeschlossener, teils schon jahrelang im Verfahren befindlicher Bebauungspläne und Planungen.
Einigkeit herrschte darin, dass die Landwirtschaft wesentlichen Anteil am mit aktuell 294 000 Punkten gut gefüllten Ökokonto der Gemeinde hat. Dazu tragen bereits seit 2019 verschiedene Landwirte mit der Aussaat von Blühflächen zur Stärkung der Artenvielfalt und mit der weitergehenden Zielsetzung der Wiederansiedlung des Rebhuhns auf Döffinger Markung bei. Eine Maßnahmen die auch deswegen dauerhaften Bestand hat, weil seit dem Jahr 2022 fünf Döffinger Landwirte gegen eine pauschale Vergütung von 1200 Euro pro Hektar Vereinbarungen mit der Gemeinde abgeschlossen haben, sodass das Blühflächenkonzept auf einer Gesamtfläche von mehr als drei Hektar auch langfristig auf einer festen Basis weitergeführt werden kann.
Das gemeinsame Biotop kann wachsen
So weit abgeschlossen ist auch die Biotopverbundplanung zusammen mit der Gemeinde Aidlingen. Ein Werk mit über 130 Seiten, informell – nach bisherigen Vorgaben aber nicht rechtlich verpflichtend. Nach dem vor fünf Jahren in Kraft getretenen Biodiversitätsgesetz soll bis 2030 der funktionale Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent des Offenlandes der Landschaftsfläche ausgebaut werden.
Steckbriefe und Maßnahmenkennblätter von der Heckenpflege und dem Freilegen von Trockenmauern über die Sanierung von Streuobstbeständen bis hin zur Gewässer- und Grabenrenaturierung wurden vom beauftragten Büro StadtLandFluss erstellt. „Mit dem Maßnahmenkatalog haben wir das Heft des Handelns selbst in der Hand“, ist sich Martin Thüringer in diesem Punkt sicher.