Das Bietigheim-Bissinger Bauunternehmen Wildermuth hat 2025 sein Aus verkündet. Viele der rund 100 gekündigten Mitarbeiter klagen vor dem Arbeitsgericht, einer wegen eines Unfalls.
Es war ein ungewöhnliches Ende, das im Mai 2025 öffentlich wurde: Nach 119 Jahren verkündete die Firma Wildermuth Bau aus Bietigheim-Bissingen das Ende des Geschäftsbetriebs. Jetzt beschäftigt das Aus das Arbeitsgericht.
Das Familienunternehmen in vierter Generation war nicht zahlungsunfähig. Die Aufträge im Hoch- oder Tiefbau blieben aus, sodass man sich zur Liquidation des Betriebs entschloss. Den mehr als 100 Mitarbeitern wurde gekündigt – je nach Betriebszugehörigkeit und Bedeutung für das Unternehmen mit unterschiedlicher Frist.
Für einen Großteil der Bauarbeiter, die nicht selten Jahrzehnte in der Firma beschäftigt waren, kam das Aus überraschend. Zuvor hatte es nicht einmal Kurzarbeit gegeben. Dutzende gingen gegen die Kündigungen vor und nun beginnen die Verhandlungen zu 30 Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg.
Gekündigte zweifeln an Liquidation
Am ersten Tag der Prozesse am Mittwoch hörten die Richter in Ludwigsburg von vier individuellen Schicksalen gekündigter Mitarbeiter. Ein Schalungsbauer, ein Maurer, ein Kranführer und ein Hilfsarbeiter ließen von ihren Anwälten Klagen vorbringen. Generell zweifelten die Gekündigten die Notwendigkeit der Liquidation an. Es sei nur eine wirtschaftliche Delle, es kämen wieder Aufträge herein, trugen sie vor. Auch dass einige Mitarbeiter nach der Kündigung noch zusätzliches Geld erhielten für jeden Arbeitstag, als Motivation auf der Baustelle zu erscheinen, schien einigen ein Hinweis zu sein, dass es doch weitergehen könnte.
Das Gericht nahm den Klagen früh den Wind aus den Segeln. Die Angaben der Firma seien nachvollziehbar. Deren Vertreter hatte erklärt, dass es nach den Kündigungen noch zwei Aufträge – für Porsche und eine Autobahnmeisterei – gab, die zu Ende gebracht werden sollten. Deshalb habe man die dafür benötigten Mitarbeiter nicht freigestellt und besonders benötigte Fachkräfte mit einer täglichen Prämie von 250 Euro zum Weitermachen animieren wollen.
Recht zur Betriebsschließung
Für das Gericht war die Angabe, dass die Liquidation wegen ausbleibender Aufträge erfolge, glaubhaft. Es sei generell das Recht jedes Firmeninhabers, den Betrieb auch ohne Zahlungsunfähigkeit einzustellen. Gleichzeitig zeigten die Richter Verständnis für die schwierige Lage vieler Mitarbeiter jenseits der 50, die es nun schwer haben auf dem Arbeitsmarkt.
Einer der Kläger, ein 40-jähriger Gambier, der als Bauhelfer beschäftigt war, wehrt sich nicht nur gegen die Kündigung, sondern pocht in einem anderen Verfahren auf Schadenersatz von der Firma. Er hatte im März 2021 einen Arbeitsunfall auf einer Kita-Baustelle in Sachsenheim. Die Berufsgenossenschaft zahlte, aber er sieht auch ein Fehlverhalten beim Arbeitgeber.
Arbeitsunfall wirkt bis heute nach
Er sei damals angewiesen worden, Deckenstützen zu entfernen. Weil der Raum vorher nicht aufgeräumt worden war, konnte er nicht fliehen, als die Decke herunterkam. Er zog sich schwerste Kopfverletzungen zu, unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, und leidet bis heute an den Folgen. Die Argumentation seiner Anwältin ist, dass der Arbeitgeber dies zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Das streitet Wildermuth Bau vehement ab. Tatsächlich müsste der Kläger der Baufirma Vorsatz nachweisen – eine hohe Hürde. Nicht nur müsste der Arbeitgeber die Umstände, die zum Unfall geführt hatten, billigend in Kauf nehmen, sondern auch eine Verletzung. Eine zu hohe Hürde, wie die Richter schon am Ende der Verhandlung andeuteten. Auch die anderen drei Kläger kamen in erster Instanz nicht durch – die Klagen wurden alle abgewiesen.