Gemeinsam auf dem Weg zum Gericht: Anton Schlecker zwischen seinen Kindern Meike und Lars Foto: dpa

Die weitere Zahlung der angeklagten Familienmitglieder an den Insolvenzverwalter der Drogeriekette kann sich strafmildernd auswirken. Am Montag in einer Woche biegt der Prozess auf die Zielgerade ein.

Stuttgart - Anton Schlecker und seine beiden Kinder Lars und Meike zahlen weitere vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter der 2012 pleitegegangenen Drogeriemarktkette. Das haben die drei Angeklagten im Bankrottprozess vor dem Landgericht Stuttgart am Montag, teilweise in persönlichen Erklärungen, bekannt gegeben. Lars Schlecker sprach dabei von einer „Schadenswiedergutmachung“.

Anton Schlecker ist wegen Betrugs, Untreue und Insolvenzverschleppung angeklagt. Es soll in mehreren Fällen Vermögenswerte beiseitegeschafft und dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Schlecker haftete als eingetragener Kaufmann mit seinem Privatvermögen für die Firma. Seinen beiden Kindern wird Beihilfe zum Bankrott zur Last gelegt. Das Gericht hatte zuletzt in einigen der Anklagepunkte das Verfahren vorläufig eingestellt.

Schleckers Frau Christa zahlt seinen Anteil

Der Hauptangeklagte Anton Schlecker sagte am Montag: „Ich bedauere die Folgen der Insolvenz für die Mitarbeiter und übernehme die Verantwortung.“ Infolge der Pleite habe er sein gesamtes Vermögen verloren. Die zwei Millionen Euro, die der 73-jährige frühere Firmenpatriarch selbst zur Rückzahlung beisteuert, stammten seinen Worten nach aus dem Vermögen seiner Frau Christa. Er habe sie um das Geld in Form eines Unterhaltsvorschusses gebeten. „Lamentieren nützt nichts. Das war immer so in meinem Leben, ich will es jetzt auch so halten“, schloss Schlecker, der „kein weiteres Wort“ über seine wirtschaftlichen Verhältnisse oder seinen Gesundheitszustand verlieren wollte. Seine Anwälte äußerten sich am Montag nicht zum Verfahren, das in einer Woche mit den Plädoyers auf die Zielgerade einbiegt.

Der Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz bestätigte den Eingang der Zahlungen im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Beträge fließen in die Insolvenzmasse. Ein nennenswerter Anspruch gegenüber der Familie habe bereits vor diesen Zahlungen nicht mehr bestanden. Die Schleckers hatten 2013 schon einmal gut zehn Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt. Insgesamt haben die Gläubiger inzwischen mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet. Zur Frage einer möglichen strafmildernden Wirkung der Zahlungen wollte sich Geiwitz nicht äußern.

Versuch der Wiedergutmachung kann Strafe abmildern

Im Strafrecht ist es möglich, dass ein Täter seine Strafe durch sein Verhalten nach der Tat abmildern kann. Laut Paragraf 46 Strafgesetzbuch wird dabei unter anderem „das Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen“ berücksichtigt. Das Strafmaß für Bankrottbetrug liegt zwischen neun Monaten und zehn Jahren Haft. Dabei ist laut dem Düsseldorfer Insolvenzexperten Volker Hees von der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner entscheidend, „ob das Bankrottdelikt vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde“. Wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit „nur fahrlässig nicht erkannt“ wurde, komme auch eine Bewährungsstrafe in Betracht.

– Leiden auf hohem Niveau