Selbst Bargeld vom eigenen Konto abzuheben, kostet bei einigen Kreditinstituten extra. Foto: dpa

Bankkonten dürfen durchaus etwas kosten. Strafzinsen steht aber keinerlei Leistung für den Kunden gegenüber – sie sind deshalb inakzeptabel. Generell sollten Gebühren transparent und nachvollziehbar sein. Andernfalls hilft nur ein Kontowechsel, findet Barbara Schäder.

Frankfurt - Abkassieren am Geldautomaten, Gebühren für Überweisungen oder für EC-Kartenzahlungen: Zahlreiche Kreditinstitute führen Entgelte für vormals kostenlose Leistungen ein oder erhöhen Gebühren. Vorläufiger Höhepunkt der Entwicklung war ein Preisaushang der Volksbank Reutlingen, demzufolge auf Tagesgeldkonten ab 10 000 Euro Guthaben Negativzinsen anfallen. Auch wenn dies von der Volksbank bislang gar nicht so gehandhabt wird, die Intention ist klar: Sparer sollen abgeschreckt werden. Ihr Geld ist für viele Institute zur Belastung geworden, seit diese für das Parken von Überschüssen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Strafzinsen zahlen müssen.

Zwar gibt es immer noch Banken, die um Einlagen werben und dafür kostenlose Girokonten anbieten. Doch wer Wert auf eine Filiale in Laufweite legt und nicht in einer Großstadt wohnt, kommt um Gebühren kaum noch herum. Denn gerade Sparkassen und Volksbanken haben sich zuletzt mit der Einführung und Erhöhung von Entgelten hervorgetan. Das ist kein Zufall: Der Betrieb eines engmaschigen Filialnetzes ist teuer. Obendrein haben kleinere Institute wenig Möglichkeiten, schwindende Zinseinnahmen etwa durch Erträge am Kapitalmarkt auszugleichen.

Entgelt ist grundsätzlich vertretbar

Grundsätzlich ist ein Entgelt für die Bereitstellung einer Zahlungsinfrastruktur, ob Off- oder Online, durchaus vertretbar. Banken sollten ihre Gebühren aber transparent machen. Häufig informieren sie darüber nur mit einer schwer verständlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werden die Entgelte außerdem über eine Vielzahl einzelner Transaktionen gestückelt, geraten die Gesamtkosten leicht aus dem Blick. Der Verdacht drängt sich auf, dass dies genau so gewollt ist.

Jeder Gebühr sollte eine Leistung gegenüberstehen. Strafzinsen für das bloße Verwahren von Geld sollten sich Verbraucher deshalb nicht gefallen lassen. Ihren Großkunden bieten die Banken vor der Weitergabe der EZB-Gebühr alternative Anlagemöglichkeiten an. Für Privatkunden rechnen sich solche maßgeschneiderten Lösungen aus Sicht der Banken kaum. Entsprechend sollten sie auch von Strafzinsen verschont bleiben.