Ehemaliger Filialleiter kam nach Selbstanzeige mit Bewährungsstrafe davon Foto: dpa

Angeklagt war nur eine Fall von schwerer Untreue – im Hintergrund des Prozesses gegen einen ehemaligen Bankangestellten am Ludwigsburger Amtsgericht stand aber eine Serie von Unterschlagungen, die vor Jahrzehnten begonnen hatten, mittlerweile aber verjährt sind.

Ludwigsburg - Angeklagt war nur ein Fall von schwerer Untreue – im Hintergrund des Prozesses am Ludwigsburger Amtsgericht stand aber eine Serie von Unterschlagungen, die vor Jahrzehnten begonnen hatten, mittlerweile aber verjährt sind. Der ehemalige Filialleiter einer Bank im Strohgäu erhielt nun wegen Veruntreuung von 300 000 Euro eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten.

Der 67-Jährige hatte in den Siebzigern als Filialleiter begonnen und rasch Vertrauen zu seinen Kunden aufgebaut. Er gab vor Gericht alle Vorwürfe zu, entschuldigte sich und legte Schreiben vor, die er nach seiner Offenbarung vor gut einem Jahr an sechs betroffene Kunden geschickt hatte. Denn der Mann hatte die Sache, die ihn seit Jahren drückte, durch eine Selbstanzeige bei der Innenrevision seines ehemaligen Arbeitgebers selbst ins Rollen gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte erst durch eine anonyme Anzeige davon erfahren.

Der Angeklagte schilderte in einer gut 20-minütigen Lebensbeichte seine persönliche Situation. Er habe ohne Lebenserfahrung anfangs der Siebziger geheiratet und sei von seiner Frau ständig in neue Schulden gedrängt worden. Er habe zum ersten Mal Kundengelder an sich genommen, als für insgesamt fünf Operationen an seinem kleinen Sohn fünfstellige Summen nötig gewesen seien. Zusätzlich habe seine Frau 1000 Mark monatlich Haushaltsgeld verlangt, „mein Konto war ständig überzogen“. Er sei zu feige gewesen, um auszubrechen. Erst 1993 habe er sich getrennt („ich habe das Haus verlassen mit dem, was ich am Leib hatte“) - und dann auch die Veruntreuungen eingestellt.

Die Schäden für die Bank und seine Kunden seien durch Verlängerungen der angelegten Gelder und die Zahlung hoher Zinsen in der Hochzinsphase entstanden. Wenn eine Anlage fällig gewesen sei, habe er eine andere dafür eingesetzt. Schon Jahre vor der Selbstanzeige habe er sein Erspartes eingesetzt, auch seine Altersversorgung, um Schäden auszugleichen. Monate, nachdem er in den Ruhestand ging, habe er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber alle Karten auf den Tisch gelegt. Knapp 150 000 Euro hat er bis jetzt zurückgezahlt.