Bei einem Darlehen dürfen keine hohen Bearbeitungsgebühren berechnet werden Foto:  

Fünf Euro am Fremdautomaten, viele hundert für die Kreditbearbeitung: Banken und Sparkassen bitten kräftig zur Kasse. Dabei sind viele Entgelte schlicht unzulässig. Meckern lohnt.

Kirchheim - Für ein Konsumentendarlehen von netto 29 000 Euro hat Ingrid Müller (Name geändert) aus dem Vogtland vor einigen Monaten 870 Euro Gebühr hinblättern müssen – das sind drei Prozent der Summe allein fürs Bearbeiten des Kredits. Eigentlich Wahnsinn, rechnete die Sächsin später nach und schaltete die Verbraucherzentrale ein.

Die Commerzbank lenkte ein und zahlte die 870 Euro Mitte Juli zurück. „Das Geld stand dem Institut einfach nicht zu“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Bearbeitung von Verbraucherkrediten liege im Interesse der Bank und müsse deshalb kostenfrei sein.

Was Frau Müller passierte, erleben Bankkunden häufig, sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ungeachtet gesetzlicher Vorgaben, jeder Menge Gerichtsurteile und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) lassen sich Geldinstitute immer wieder Leistungen teuer bezahlen, die sie eigentlich gratis erbringen sollten.

Banken und Sparkassen seien dabei sehr kreativ, sagt Oelmann. Da wird etwa eine „Beobachtungsgebühr“ fürs gepfändete Konto angesetzt, „Schadenersatz“ für geplatzte Lastschriften, eine „Treuhandgebühr“ fürs Ablösen von Baugeld. Selbst Erben wird Geld abgeknöpft, wenn sie den Nachlass eines Verstorbenen klären wollen. Das alles ist unzulässig.

Kunden sollten immer genau prüfen, was ihre Bank so alles in Rechnung stellt – egal, ob es um Gebühren fürs eigene Konto geht, für Geldanlagen, Ratenkredite oder Baufinanzierungen, sagt Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Bereits abgebuchte, unzulässige Entgelte können in der Regel noch drei Jahre lang zurückgefordert werden. Manchmal noch länger. „Sich wehren, nicht abwimmeln lassen, mit Urteilen anrücken und notfalls die Verbraucherzentrale einschalten – das bewirkt oft Wunder“, sagt Finanzexpertin Oelmann.

Doch der Durchblick im Gebührendschungel fällt schwer. Für viele Dienstleistungen dürfen sehr wohl Entgelte und Auslagen kassiert werden.

Hilfe für geprellte Kunden

BGH-Urteile: Sind Gebühren unklar, sollten Kunden immer nachhaken. Vor allem höchstrichterliche BGH-Urteile kann die Bank nicht ignorieren.

Verbraucherzentralen: Sie halten Musterbriefe bereit und beraten. Weitere Infos unter www.vz-bawue.de

Ombudsmänner: Prallen Kunden mit ihren Einwendungen ab, können sie sich auch an die jeweiligen Ombudsmänner der privaten, öffentlichen und genossenschaftsrechtlichen Banken wenden. Eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.