Zurück an den Anfang: Die 14. Strafkammer des Landgerichts zieht die Reißleine und setzt das Verfahren um einen Anschlag auf einen mutmaßlichen Bandenchef aus. Ein Schöffe muss ausgetauscht werden.
Wer hat in der bewaffneten Dauerfehde zweier Gruppierungen aus der Region Stuttgart auf einen mutmaßlichen Bandenchef geschossen? Wie viele Schützen waren bei der Auseinandersetzung am 17. März 2023 in der Burgunderstraße in Zuffenhausen tatsächlich im Spiel? Was sagt das querschnittsgelähmte Opfer zu den Vorgängen? Fünf Verhandlungstage lang hat die 14. Jugendstrafkammer des Landgerichts Einblicke und Eindrücke zu den Geschehnissen bekommen – und muss alles wieder vergessen. Zurück an den Anfang.
Die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander hat nun einem ehrenamtlichen Schöffen die Rote Karte zeigen müssen. Die drei Angeklagten hatten, wie von unserer Zeitung bereits berichtet, einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt, weil dieser am fünften Prozesstag, am 18. November, mit seinem Smartphone hantiert hatte, während eine 27-jährige Zeugin befragt wurde. Das monierte der Verteidiger Torsten Fuchs – und kritisierte dies als Befangenheitsgrund. Denn die Strafprozessordnung sieht für die Richterbank samt Schöffen besonders strenge Regeln der Aufmerksamkeit während einer Verhandlung vor.
Eine folgenschwere Whatsapp-Nachricht
Am Mittwoch gab die 14. Kammer ihre Entscheidung bekannt. Dem Befangenheitsantrag, den formal alle drei Angeklagten eingereicht hatten, wurde stattgegeben. „Der Schöffe benutzte während der Vernehmung einer Zeugin sein Mobiltelefon, um eine eingehende Whatsapp-Nachricht zu lesen“, heißt es in der Begründung. Und warum begründet das die Vermutung, dass ein Richter oder Schöffe daher befangen wäre?
Dass juristisch laut den Paragrafen 24 und 31 der Strafprozessordnung ein „Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters“ gerechtfertigt sei, sieht auch die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Alexander so. „Dieses Verhalten begründet bei den Angeklagten zu Recht die Sorge, dass der Schöffe sich bereits auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt haben könnte und daher der Beweisaufnahme nicht die gebotene uneingeschränkte Aufmerksamkeit widmete“, sagt das Gericht.
Neustart im neue Jahr
Die Folge: Der Schöffe ist raus. Und es gibt niemanden auf der Ersatzbank. Daher wird das Verfahren ausgesetzt – bis zwei neue Schöffen gefunden sind. Und dann geht alles noch einmal von vorne los. Ob das bisherige Zeugenprogramm seit dem 28. Oktober dann noch einmal komplett durchgezogen wird, „das ist grundsätzlich eine Abwägungsfrage der Kammer“, sagt der Gerichtssprecher Timur Lutfullin. Dem Opfer wird freilich ein neuerliches Erscheinen nicht zu ersparen sein. Der 34-Jährige hatte am vierten Verhandlungstag unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ausgesagt. Im Publikum saßen Angehörige der rivalisierenden Cliquen von Esslingen-Plochingen-Ludwigsburg und von Zuffenhausen-Göppingen.
Für den Terminkalender hat die Entscheidung lediglich die Folge, dass die Dezember-Prozesstage gestrichen sind. Die bisher bis Ende Februar 2025 vorgesehenen Verhandlungstage bleiben dagegen bestehen, nur dass es am 7. Januar 2025 eben bei Tag eins losgeht.
Handy in der Richterbank „unfassbar despektierlich“
Unter Juristen ist es eindeutig, dass die 14. Kammer mit ihrer Entscheidung einen möglichen Revisionsgrund am Bundesgerichtshof vermieden hat. Dabei wird es die Kammer vermutlich ohnehin wieder mit weiteren Beweisanträgen zu tun bekommen, die zuletzt im Raum standen. Vor allem geht es um die Frage, ob die im Gefängnis abgehörten verhängnisvollen Gespräche der Beschuldigten überhaupt verwertet werden dürfen.
Die Staatsanwaltschaft hat zu der Frage der Befangenheit des Schöffen keine Stellungnahme abgegeben. Der Strafverteidiger Torsten Fuchs betont, dass der Neustart für seinen Mandanten keinen prozessualen Vorteil bringe. Dennoch habe dieser den Befangenheitsantrag gestellt, weil der Schöffe mit seinem Verhalten womöglich deutlich gemacht habe, dass er sich schon sein Urteil gebildet hat. „Das ist nicht nur juristisch zu verurteilen“, sagt Fuchs, „es ist auch unfassbar despektierlich.“