Die Staatsanwältin plädiert für lange Aufenthalte im Gefängnis. Die Verteidiger wollen Bewährungsstrafen und teilweise Freisprüche. Foto: dpa

Der Prozess zur brutalen Bandenschlägerei zwischen türkischen und kurdischen Gruppen vor dem Ludwigsburger Krankenhaus soll heute am Landgericht in Stuttgart zu einem Ende kommen.

Ludwigsburg - Heute beginnt um 14 Uhr die letzte Verhandlung im Fall des Bandenkriegs, der vor dem Ludwigsburger Kreiskrankenhaus ausgetragen wurde. Verhandelt wird eine Schlägerei mit zwei Schwerverletzten – einer davon lebensgefährlich. An der Prügelei sind etwa 15 Anhänger der heute verbotenen kurdischen Bande Red Legions beteiligt gewesen, die auf zwei Mitglieder der türkischen Gruppe Osmanen Germania BC teilweise mit Basebalschlägern eingeprügelt und mit Messern auf sie eingestochen hatten. Den fünf Angeklagten konnte nachgewiesen werden, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Die Staatsanwältin plädierte für lange Haftstrafen

Die Staatsanwältin plädierte darauf, vier Beschuldigte, wegen gefährlicher, gemeinschaftlicher Körperverletzung zu verurteilen. Die angeklagte Frau zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Sie sei zwar nicht direkt beteiligt gewesen, habe aber nichts unternommen, die Attacke zu verhindern. Ein junger Angeklagter, der nach eigener Aussage kaum an der Schlägerei beteiligt war, solle für dreieinhalb Jahre hinter Gitter, die beiden Täter, die beim Prozess geschwiegen hatten, sollten jeweils fünf Jahre in Haft. Ein weiterer Angeklagter sei freizusprechen, weil er erst nach der Tat am Krankenhaus eingetroffen sei. Der Anwalt dieses Angeklagten unterstützte freilich die Forderung nach einem Freispruch.

Die Verteidiger halten die Beweise für zu schwach

Die Plädoyers der anderen Verteidiger hörten sich ganz anders an, ähnelten sich aber. Die Verteidiger halten allesamt die Beweise für zu schwach, um zu belegen, dass ihre Mandanten bewaffnet waren. Für zwei Mandanten schlugen sie Bewährungsstrafen vor, für einen weiteren und für die Frau, die nur zum Klinikum gefahren sei, aber nicht an der Schlägerei beteiligt gewesen sei, forderten die Verteidiger einen Freispruch.