Scharfe Kontrollen beim Prozess wegen der tödlichen Messerattacke in Esslingen Foto: dpa

Ein Mitglied der Straßenbande Red Legion ist vom Landgericht Stuttgart wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der neue Prozess war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Mordurteil gegen den heute 24-Jährigen aufgehoben hatte.

Stuttgart/Esslingen - Die 4. Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat das Strafmaß für einen inzwischen 24 Jahre alten Mann nach einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen den Straßenbanden Black Jackets und Red Legion im Dezember 2012 in Esslingen um zwei Jahre gemindert.

Der Angeklagte war als Mitglied der inzwischen verbotenen Red Legion mit 25 Komplizen auf eine Gruppe der Black Jackets losgegangen. Dabei war in der Nacht auf den 23. Dezember 2012 ein 22-Jähriger durch Messerstiche getötet worden. Das Landgericht hatte den Angeklagten Ende Februar 2015 wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, obwohl der Mann, der die tödlichen Stiche gesetzt hatte, nicht ermittelt werden konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aufgehoben. Der Angeklagte, ein berufsloser Mann aus Esslingen, müsse sich die Todesstiche nicht zurechnen lassen. Er sei deshalb der Körperverletzung mit Todesfolge und der achtfachen gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Signal zum Angriff gesetzt

Das Landgericht musste nun lediglich ein neues Strafmaß festsetzen, weil der Sachverhalt vom BGH als rechtskräftig festgestellt worden war. Die 4. Strafkammer hat den Mann in einem zweitägigen Prozess jetzt zu sechs Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre und neun Monate gefordert, die Verteidigung fünfeinhalb Jahre.

Der 24-Jährige, der ein Teilgeständnis ablegte, hatte sich einen Tag nach dem tödlichen Aufeinandertreffen der Polizei gestellt. Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf stellte klar: „Sie wussten, dass es da zur Sache gehen sollte.“ Es sei keineswegs so gewesen,wie von der Verteidigung vorgetragen, dass der Angeklagte in ein Getümmel geraten und nicht mehr weggekommen sei. Vielmehr hatte der 24-Jährige damals vor der Bar in Esslingen mit zwei Stichen gegen ein Mitglied der Black Jackets das Signal für den Angriff gesetzt.

Der BGH hat auch das zweite Mordurteil aufgehoben. Gegen einen weiteren Red-Legion-Mann soll demnach am 11. Oktober erneut verhandelt werden.