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Erst wurden die hochwertigen Autos in Deutschland gestohlen, dann nach Serbien gebracht. Mit manipulierten Fahrzeug-Identifikationsnummern landeten sie wieder hier – auf dem Automarkt.

Freiberg/Stuttgart - Im Prozess um drei Angeklagte wegen Auto- Bandenhehlerei hat der Staatsanwalt vor dem Landgericht in Stuttgart am Mittwoch teilweise mehrjährige Haftstrafen gefordert. Die Männer im Alter zwischen 48, 38 und 23 Jahren sollen zwischen August 2014 und Juli 2017 insgesamt elf gestohlene Autos von Serbien nach Deutschland gebracht, mit gefälschten Fahrzeug-Identifikationsnummern angemeldet und von Freiberg/Neckar aus an ahnungslose Käufer veräußert haben. Unter den manipulierten Autos waren ein Jaguar, ein Grand Cherokee Jeep und ein VW Tiguan. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Hunderttausend Euro.

Unterstützung kam offenbar aus dem Landratsamt

Unterstützt wurden die Männer offenbar von einer damaligen Mitarbeiterin der Zulassungsstelle im Landratsamt Ludwigsburg; die Frau hat nach Angaben des Staatsanwaltes zwischenzeitlich einen Auflösungsvertrag unterschrieben.

Mit seiner Forderung entsprach der Staatsanwalt in weiten Teilen dem sogenannten Verständigungsvorschlag, den das Gericht den Angeklagten bereits in der vergangenen Woche unterbreitet hatte. Grundlage für diesen „Deal“ sind die Geständnisse der Männer, aber auch die teilweise unklare Herkunft der Fahrzeuge. „Bei manchen Fällen ist nicht klar, ob es sich hier um Diebstahl oder Unterschlagung handelt“, sagte der Richter. Woher genau die Fahrzeuge stammten, sei insgesamt „sehr undurchsichtig“. Offenbar sei in Serbien eine gut organisierte Bande am Werk gewesen, wohingegen die Kammer in den Angeklagten keinen solchen Zusammenschluss sah. „Von einer Bande können wir hier nicht sprechen, da es keine Erlös-Verteilung zwischen den Tätern in Serbien und unseren Angeklagten gab.“

Wegen der Versicherungssummen steht ein Rechtsstreit ins Haus

Das sieht der Staatsanwalt anders. Es handle sich hier durchaus um eine Bande, zudem seien zumindest die beiden älteren Angeklagten „ausgebuffte Profis, was den Handel mit Autos betrifft“. Beide seien ausgebildete Kfz-Mechaniker und könnten nicht behaupten, dass sie nicht gewusst hätten, woher die Autos stammten. Für den Drahtzieher des Ganzen forderte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, für seinen Gehilfen insgesamt fünf Jahre und einen Monat, wobei diese Strafe in Einzelstrafen unterteilt werden könne. Für den 23-Jährigen forderte er eine Bewährungsstrafe.

Wann die beschlagnahmten Autos ihren rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden können, ist nach Ansicht eines Verteidigers noch unklar. Zuvor müsse mit den Versicherungen verhandelt werden, die in der Zwischenzeit für den entstandenen Schaden aufgekommen waren.

Das Urteil soll am Dienstag in der kommenden Woche gesprochen werden.