Am Montagmorgen sind im Fernverkehr zunächst gar keine Züge gefahren. Foto: imago stock&people

Viele Bahnreisende konnten aufgrund des Streiks ihre Reise nicht antreten. Wann gibt es wie viel Geld zurück? Wann bezahlt die Bahn ein Taxi oder eine Hotelübernachtung? Wir geben Tipps und Antworten.

Stuttgart - Wer seine geplante Bahnfahrt aufgrund des aktuellen Streiks nicht oder nur mit großer Verspätung antreten konnte, hat einen Anspruch auf Entschädigung. Das ist bei der Bahn, anders als bei Fluggesellschaften, unabhängig von der Ursache der Verspätung. Aktuell zeigt sich die Bahn kulant: „Alle Tickets behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich Sonntag, den 16. Dezember“, sagt ein Bahn-Sprecher – ganz gleich, ob es sich um flexible Tickets oder Sparpreis-Tickets handelt. Wer aufgrund des Streiks seine Fahrt ganz absagen oder auf andere Verkehrsmittel umsteigen musste, kann sich sowohl sein Zugticket als auch die Sitzplatzreservierung vollständig erstatten lassen oder ohne Aufpreis auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen. Bei Angeboten wie einem Sparpreis-Ticket ist die Zugbindung aufgehoben. Wer einen ICE anstelle eines Nahverkehrszugs nimmt, muss möglicherweise zunächst den Aufpreis entrichten, kann sich das Geld jedoch anschließend erstatten lassen. Dies gilt nicht für Länder-Tickets, das Schöne-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket.

Die Erstattung wird entweder im DB-Reisezentrum, in einem Reisebüro mit DB-Lizenz oder für Online-Tickets auf der Internetseite über ein entsprechendes Antragsformular angefordert. Auch für Verspätungen gibt es Geld zurück: Kommt der Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät an seinem Ziel an, muss die Bahn 25 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises erstatten, bei einer Verspätung von zwei Stunden sind es 50 Prozent. Den Aufpreis für den ICE-Sprinter bekommt man schon ab 30 Minuten Verspätung zurück. In das Fahrgastrechte-Formular werden der geplante und der tatsächliche Reiseverlauf eingetragen. Fahrkarten und andere Belege müssen im Original beigelegt werden.

Verpasst der Fahrgast aufgrund der Zugausfälle und Verspätungen allerdings seinen Fernflug, dann gilt: „Pech gehabt, wenn die Fahrkarte einzeln gebucht wurde“, sagt Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn. Habe man hingegen eine Pauschalreise gebucht oder ein „Rail & Fly“-Ticket gekauft, ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass der Kunde sein Ziel erreicht. Wenn der Reisende also Flug und Zugfahrt separat gebucht hat, muss er die Kosten für den Mietwagen, den er sich noch schnell organisiert hat, um seinen Flug zu erreichen, selbst tragen. Das Geld für die Zugfahrkarte und die Sitzplatzreservierung erhält er selbstverständlich zurück. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, muss sich über die Mehrkosten, die durch etwaige Umbuchungen, zusätzliche Taxi- oder Hotelkosten entstehen, in der Regel keine Gedanken machen. Das gilt auch für jene, die ein durchgehendes Bahn-Ticket gekauft haben, etwa von Stuttgart auf die Insel Baltrum. Naumann erklärt: „Egal, aus welchem Grund ein Zug ausfällt oder Verspätung hat – wenn man am Abend am Bahnhof von Norden ankommt und dann keine Fähre mehr nach Baltrum erreicht, muss die Bahn ein Hotel bezahlen.“ Entscheidend sei, dass es sich um eine durchgehend gebuchte Fahrt handelt.

Die Bahn entscheidet, ob Taxi oder Hotel

Zunächst einmal müssen Reisende immer darauf achten, ob die Bahn eine alternative Verbindung anbietet, zum Beispiel einen Bus, auf Bahndeutsch: Schienenersatzverkehr. Ist dies der Fall, hat das Angebot der Bahn stets Vorrang. Kann man sein Ziel noch am selben Abend mit einem Taxi erreichen, so darf die Bahn entscheiden, ob sie den Fahrgästen eine Hotelübernachtung bezahlt oder die Taxifahrt. Auch liegt es im Ermessen der Bahn, ob sie für mehrere Gäste ein Sammeltaxi ordert. Wichtig zu wissen: „Das Ziel ist immer der jeweilige Bahnhof, der auf der Fahrkarte steht. Wie man von dort an sein tatsächliches Ziel gelangt, ist Sache des Bahn-Kunden“, sagt Karl-Peter Naumann. In den meisten Fällen lasse ein Taxifahrer gegen einen kleinen Aufpreis mit sich reden. Einen Anspruch darauf, bis zum endgültigen Ziel befördert zu werden, habe man aber nicht. Dies sei, so Naumann, bei einem Verkehrsverband besser. Dort würde man meist ein Taxi bis nach Hause bekommen, wenn Busse oder Bahnen ausfallen.