Von Mittwoch an stehen die Züge wieder still - und das wohl bis in die Pfingstferien hinein. Hier lesen Sie, welche Rechte Bahnkunden bei einem Streik haben. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Diesmal trifft der Bahnstreik auch Urlauber, denn der längste Ausstand in der Geschichte der Deutschen Bahn AG zieht sich wohl bis in die Pfingstferien hinein. Erstattet die Bahn bezahlte Tickets und darf man den Zug einfach wechseln? Wir sagen, welche Rechte Bahnkunden haben.
 

Stuttgart - Gerade erst haben Bahnreisende den Streik bei der Bahn von Anfang Mai verdaut, da setzt die GDL noch einen drauf und will die Bahn mit dem bisher längsten Streik der Geschichte lahm legen - und das über das lange Pfingstwochenende. Von den frühen Morgenstunden des Mittwochs an soll der Personenverkehr wieder ruhen - das Ende des Ausstands will die GDL erst zwei Tage vorher bekannt geben. Als Bahn-Reisender hat man es in Deutschland auch 2015 nicht leicht - steht aber auch nicht ohne Rechte da.

Abgesehen vom Ärger, später oder gar nicht in den Urlaub starten zu können oder einen Geschäftstermin zu verpassen - wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Seite solcher Streiks aus? Haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung oder müssen sie solche Ausstände einfach hinnehmen?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Bahnreisende zusammengestellt.

Kann man von einer gebuchten Zugreise zurücktreten?

Fällt der gebuchte Zug wegen eines Streiks aus oder kommt es zu Verspätungen und Problemen mit Anschlusszügen, können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Die Bahn rät dazu, sich in diesem Fall an die DB-Reisezentren oder DB-Agenturen zu wenden. Auch bei einer Sitzplatzreservierung bekommt man sein Geld zurück. Wer ein Online-Ticket zum Normalpreis gebucht hat, kann dieses über die Auftragssuche auf der Bahn-Webseite kostenlos umbuchen oder stornieren.

Wie viel Geld bekommt man bei einer Verspätung zurück?

Kommt der Zug doch noch, aber mit Verspätung, kann man sich den Fahrpreis teilweise erstatten lassen. Ab einer Stunde Verspätung bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei einem Streik kann die Deutsche Bahn dem Europäischen Gerichtshof zufolge keine höhere Gewalt geltend machen.

Wie kommt man an sein Geld?

Online-Tickets können über ein Formular im Internet umgebucht, storniert oder erstattet werden. Bahnkunden müssen das Fahrgastrechte-Formular auf der Webseite der Bahn ausfüllen. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten und andere Originalbelege müssen beigelegt werden. Die Unterlagen kann man entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder per Post an die Bahn schicken. Allerdings müssen sich Bahnreisende auf entsprechend lange Bearbeitungszeiten einstellen.

Was machen Urlauber mit einer Rail-&-Fly-Karte?

Für Pfingsturlauber mit einer kombinierten Rail-&-Fly-Karte ist die Fluggesellschaft erster Ansprechpartner. Sie müssen sich also an ihre Airline wenden, die mit der Deutschen Bahn einen Vertrag für das spezielle Ticket geschlossen hat.

Kann man auf einen anderen Zug ausweichen?

Ist der gebuchte Zug mindestens 20 Minuten zu spät, dürfen Reisende einen anderen Zug nehmen. Auch ein höherwertiger Zug darf genutzt werden, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt. Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, so die Bahn.

Darf man auf Taxi oder Bus umsteigen und bekommt das Geld erstattet?

Das kommt auf den Einzelfall an. Ist davon auszugehen, dass man mit mindestens einer Stunde Verspätung am Zielort eintrifft, darf man auf Bus oder Taxi umsteigen, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt. Es werden dann Rechnungen bis maximal 80 Euro erstattet. Hier gilt: Immer die Busfahrkarte oder die Taxi-Quittung aufheben. Fällt ein Zug ganz aus und wäre die letzte planmäßige Verbindung des Tages gewesen, greift ebenfalls diese Regelung.

Kann man auf Kosten der Bahn im Hotel schlafen?

Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Wenn der gebuchte Zug ausfällt, kein Ersatz in Sicht und somit eine Fortsetzung der Reise am gleichen Tag nicht zumutbar ist, erstattet die Bahn eine Übernachtung. Reisende sollten sich aber beim Bahnpersonal vor Ort informieren und auch hier in jedem Fall die Originalrechnung aufbewahren.