Wettbüros und Spielhallen in Esslingen sorgen für Unmut im Gemeinderat. Vor allem die Grünen monieren mangelndes Mitspracherecht.
Wettbüros und Spielhallen in der Innenstadt sind vielen Stadträten im Esslinger Gemeinderat ein Dorn im Auge. Sie hätten gern mehr Mitspracherecht bei der Genehmigung von Glücksspielangeboten. Doch die Antworten der Stadt auf einen Antrag samt Fragenkatalog der Grünen lassen in dieser Hinsicht wenig Hoffnung.
Demnach gibt es drei Wettbüros und eine Spielhalle in der Esslinger Innenstadt sowie ein Wettbüro in der Pliensauvorstadt. Laut Landesglücksspielgesetz müssen Wettbüros und Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zueinander sowie zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wie etwa Schulen haben. Das ist in Esslingen aber offenbar nicht überall der Fall, wie die Grünen in ihrem Antrag thematisieren. Dass sich am Bahnhofsvorplatz und in der nahe gelegenen Kronenstraße 27 zwei Wettbüros in weniger als 500 Metern Abstand zueinander befinden, ist laut Stadtverwaltung aber auf ein Bestandsrecht zurückzuführen: Die Wettbüros seien bereits vor April 2020 genehmigt worden.
Stadt Esslingen darf nicht über Wettbüros entscheiden
Zudem könne die Stadt einen Weiterbetrieb von Wettbüros nicht einfach untersagen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten würden. Dafür sei das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, ebenso wie für die Erlaubnis des Betriebs von Wettbüros generell. Die Stadt werde zwar um Stellungnahme gebeten und könne mögliche Bedenken äußern, die abschließende Entscheidung obliege aber dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Erlaubnis für Wettbüros dürfe zunächst auf maximal fünf Jahre, bei Folge-Genehmigungen auf sieben Jahre erteilt werden.
Etwas anders sieht es bei Spielhallen aus. Diese können von der Stadt als sogenannte Erlaubnisbehörde genehmigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen wie etwa die Zuverlässigkeit des Betreibers und die Vorlage eines Sozialkonzeptes zum Spieler- und Jugendschutz vorliegen. Die Erlaubnis darf allerdings laut Landesglücksspielgesetz nur befristet auf maximal 15 Jahre erteilt werden.
Widerruf von Glücksspiel-Lizenzen nur bei Verstößen möglich
Eine bereits erteilte Erlaubnis für Wettbüros und Spielhallen könne von der zuständigen Behörde nur dann widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die eine Ablehnung der Erlaubnis rechtfertigen würden oder wenn der Betreiber schwerwiegend oder wiederholt gegen Verpflichtungen verstoße, teilt die Esslinger Stadtverwaltung mit. Kontrolliert werden die Betriebe mindestens einmal pro Jahr von der Stadt Esslingen – im Fall der Wettbüros leistet die Stadt damit Amtshilfe für das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe.
Carmen Tittel, Fraktionschefin der Grünen im Gemeinderat, ist nicht gerade glücklich über diese Antworten. „Ich finde es frustrierend, dass wir beim Versuch, die Gegend um den Bahnhof herum aufzuwerten, keine Handhabe gegen so etwas haben“, sagt sie mit Blick auf die Glücksspieleinrichtungen. Dabei seien solche „Etablissements“ nicht gerade einladend für die Stadt. „Wir können nichts machen, sondern nur zuschauen, das frustriert ungemein.“ Trotzdem wolle ihre Fraktion an dem Thema dran bleiben. Ziel sei es, Glücksspieleinrichtungen aus der Innenstadt zu verbannen.