Videokameras für die Sicherheit gibt es bisher nur am Stuttgarter Hauptbahnhof. Foto: dpa

Am Bahnhof Österfeld in Stuttgart-Vaihingen zerstören Unbekannte immer wieder Scheiben und manipulieren Aufzüge, sodass diese still stehen. Die Deutsche Bahn muss viel Geld in Reparaturen investieren. Warum wird der Bahnhalt nicht videoüberwacht?

Vaihingen - Rund 20 000 Euro – so groß ist der Schaden, den Unbekannte 2018 an der S-Bahnhaltestelle Österfeld verursacht haben. Eingeschlagene Scheiben, kaputte Aufzüge und verdreckte Bahnsteige sind für die Kunden ein Dauerärgernis. „Wir können hier nur an die Vernunft der Menschen appellieren, die sich an der Station aufhalten, gemeinschaftlich genutzte Flächen in einem sauberen Zustand zu halten“, schreibt die Bahn in einer Stellungnahme. Bürger schlagen immer wieder vor, Videokameras zu installieren, um den Tätern auf die Schliche zu kommen. Warum macht die Bahn das nicht?

Welchen Zweck haben die Videokameras, die es auf Bahnhöfen gibt?

Ein Bahnsprecher erklärt, dass es auf allen S-Bahnhöfen in Stuttgart Videokameras gibt. Diese dienen aber ausschließlich „betrieblichen und kundendienstlichen Zwecken“, wie es im Fachjargon heißt. Das bedeutet, dass ein Bahnmitarbeiter in der Zentrale auf dem Bildschirm die ein- und ausfahrenden Züge beobachtet, Verspätungen registriert und entsprechende Durchsagen auf den Bahnsteigen veranlassen kann.

Wo gibt es Kameras, die der Sicherheit der Bahnkunden dienen?

Kameras für eine Sicherheitsüberwachung sind nur an sehr großen Stationen vorgesehen. In Stuttgart gibt es bisher ausschließlich am Hauptbahnhof entsprechende Kameras – dort allerdings im großen Umfang. Wie viele genau und wo exakt sie sich befinden, gibt die Deutsche Bahn aus strategischen Gründen natürlich nicht preis. In der nahen Zukunft sind auch am Stuttgarter Flughafen Kameras für eine „intensive Sicherheitsüberwachung“ vorgesehen. „Da sind wir aktuell dran. Einen genauen Zeitplan gibt es aber noch nicht“, sagt ein Sprecher der Deutschen Bahn.

Warum können nicht alle Stationen videoüberwacht werden?

Grundsätzlich sei es nicht möglich, alle Bahnhöfe mit Videokameras für eine Sicherheitsüberwachung auszustatten. Das wäre schlicht zu teuer, sagt ein Bahnsprecher. Richtig sei, dass der S-Bahnhalt Österfeld wegen der ständigen Vandalismusschäden für die Bahn ein vergleichsweise teures Pflaster sei. Aber wenn die Bahn, dort eine zusätzliche Kamera installieren würde, würde das Begehrlichkeiten für andere kleine Bahnhöfe wecken, sagt ein Bahnsprecher. Darum gibt es ein standardisiertes Verfahren. Regelmäßig treffen sich Beamte der Bundespolizei mit Vertretern der Deutschen Bahn, um das Thema Sicherheit zu besprechen. Das Ergebnis bisher: Am Bahnhalt Österfeld bestehe kein dringender Handlungsbedarf. Es sei nun wahrlich kein Kriminalitätsschwerpunkt, es gehe – zum Glück – nur um Sachbeschädigungen, sagt ein Bahnsprecher.

Wer darf das Videomaterial unter welchen Umständen auswerten?

Für die Speicherung und die Auswertung von Videomaterial gelten strenge Regeln. Dabei geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Menschen auf dem Bahnsteig. Die Überwachungsvideos werden 72 Stunden lang gespeichert und danach gelöscht. Die Bahn selbst darf das Material nicht auswerten. „Das ist eine polizeiliche Maßnahme und darf daher nur von der Polizei gemacht werden“, erklärt ein Bahnsprecher. In der Praxis bedeutet das, dass die Bahn die Videos an die Beamten übergibt, wenn es dafür einen ausrechenden Grund gibt.

Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung Stuttgart?

Das Amt für öffentliche Ordnung weiß um „die Zerstörung der Infrastruktur an Bahnbauwerken sowie die Beschädigungen durch Graffiti“. So steht es in einer Antwort des zuständigen Dienststellenleiters auf einen entsprechenden Hinweis eines Bürgers. Solche Vorfälle gebe es aber leider nicht nur am S-Bahnhalt Österfeld, schreibt das Ordnungsamt. Für diesen speziell gellte, dass die Brücke und beide Übergänge Eigentum der Bahn seien. Darum seien die Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung begrenzt. „Die Wiederherstellung der entstandenen Schäden und die Verkehrssicherungspflicht liegen beim Eigentümer“, heißt es in der Stellungnahme des Ordnungsamts vom Dezember 2018. Die Fachverwaltung wolle die Nachricht des Bürgers aber zum Anlass nehmen, um „die Thematik bei den regelmäßigen Besprechungen bei den Verantwortlichen für den ÖPNV einzubringen“. Darüber hinaus sicherte das Ordnungsamt zu, „die Hinweise auf die begangenen Straftaten an den Polizeivollzugsdienst und das Sicherheitspersonal der Bahn weiterleiten“.

Eine Videoüberwachung des Bahnhofs wird auch vom Ordnungsamt kritisch gesehen. Eine solche Überwachung sei nur in sehr begrenzten Umfang möglich und umso schwerer, wenn in der Nähe ein öffentlicher Weg verlaufe. „Eine Videoüberwachung kommt nach der aktuellen Rechtslage nur für die Bahnsteige in Betracht“, so das Fazit des städtischen Ordnungsamts.