Bahnchef Rüdiger Grube Foto: dapd

"Das eine bedingt das andere", sagte Grube. Ramsauer betonte, auch er wolle Stuttgart 21.

Berlin/Stuttgart - Die geplante Schnellbahnstrecke Wendlingen-Ulm ist nach Ansicht von Bahnchef Rüdiger Grube nur zusammen mit dem Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 sinnvoll. „Das eine bedingt das andere“, sagte Grube am Dienstag in Berlin nach der Jahreshauptversammlung der Deutschen Bahn AG.

„Sie wollen ja keine Verbindung zwischen Ulm und dem Flughafen haben, sondern sie wollen eine Anbindung zum Hauptbahnhof haben, und die bekommen sie nicht hin, wenn nur die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm gebaut wird“, führte Grube aus. Ein Bau dieser Verbindung ohne den unterirdischen Bahnhof Stuttgart 21 „hätte auch sofort einen immensen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Strecke und von daher sage ich: Sinn macht das keinen, und deshalb ist das auch keine realistische Variante.“

Der Gegenvorschlag K 21 mit Fortbestand des Kopfbahnhofes in Stuttgart hält Grube nicht für verwirklichbar. „Da müssten sie durch das Neckartal“, vom Hauptbahnhof müssten vier zusätzliche Gleise nach Bad Cannstatt gelegt werden. Es gebe genügend Hinweise, dass dafür kein Planfeststellungsbeschluss zu erhalten sei. „Das ist einfach dort nicht möglich. Und deshalb glauben wir, dass es zu Stuttgart 21 in Kombination mit der Neubaustrecke keine Alternative gibt“, sagte Grube.

Ramsauer stellt Äußerungen klar

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte in der jüngsten Ausgabe des Magazins „Der Spiegel“ gesagt: „Wendlingen-Ulm kann unabhängig von Stuttgart 21 gebaut werden.“ Voraussetzung sei, dass das Land sich wie geplant mit mehr als 950 Millionen Euro an dem Projekt beteilige.

Der Minister stellte am Dienstag klar, es gebe keinen Dissens mit der Bahn. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass Wendlingen-Ulm „im Prinzip“ auch ohne Stuttgart 21 gebaut werden könne, „weil es sich im Unterschied zu Stuttgart 21 um eine Bedarfsplanmaßnahme handelt, die ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten unterliegt“. Voraussetzung sei in jedem Fall, dass das Land Baden-Württemberg zu seiner Zusage stehe, das Projekt mitzufinanzieren.