Die Frankenbahn ist unter den Regionalzügen die Linie, die am meisten mit Verspätungen zu kämpfen hat. Foto: Zweygarth/Archiv

Die Zugausfälle der Regiobahn zwischen Heilbronn und Stuttgart bleiben auf hohem Niveau. Dazu kommt nun Ärger wegen Entschädigungen: Wer Kunde etwa beim VVS ist, ist schlechter dran als ein Bahn-Kunde.

Kreis Ludwigsburg - Die Frankenbahn fährt nicht aus der Krise heraus. Zwar hat die Pünktlichkeit der Züge, die zwischen Heilbronn und Stuttgart rollen, in der vergangenen Woche um fünf Prozent auf insgesamt 81,5 Prozent zugelegt. Doch es scheint die einzige Erfolgsmeldung zu sein angesichts wachsenden Unmuts der Pendler über Zugausfälle, Verspätungen und überfüllte Züge. Nun kommt noch der Modus der Entschädigung dazu.

„In der vergangenen Woche war die Situation wieder verheerend“, sagt Matthias Pflüger, der täglich von Besigheim nach Stuttgart fährt. Auch andere Pendler berichten von mehreren Zugausfällen hintereinander. Ein Leser hat unserer Redaktion eine zynische Nachricht aus einem Zug geschrieben, dessen Abfahrt sich laut Bahndurchsage „wegen fehlendem Zugpersonal auf unbestimmte Zeit verzögert“. Die Fahrgäste würden nun erwarten, „dass ab sofort die Zahlungen an die DB Regio wegen fehlender Leistungen auf unbestimmte Zeit ausfallen“.

Kunden anderer Verbünde bekommen eine andere Entschädigung

Tatsächlich ist die Frage der Entschädigung, die die Bahn den geplagten Pendlern anbieten will, ein großes Thema unter den Kunden. Seit Sommer 2016 hat die Frankenbahn massive Unpünktlichkeit und Zugausfälle, teils wegen Personalmangels, teils wegen schlechter Infrastruktur. Mitte Dezember hieß es bei einer vom Verkehrsministerium und DB Regio anberaumten Pressekonferenz noch, man habe den Fahrgästen der Franken- und der Remsbahn einen Monatsbeitrag erstattet. Eine Nachfrage bei Pendlern ergibt: es wurden noch längst nicht alle entschädigt. Und offenbar werden Kunden unterschiedlicher Tarifverbünde unterschiedlich entschädigt.

Heinz Weimann aus Besigheim beispielsweise hat von der Bahn einen Reisegutschein in Höhe eines Monatsbeitrags bekommen. Diesen kann er einlösen, um sein Jahresabo um einen Monat zu verlängern, oder für eine andere Zugreise mit der Bahn. Seine Frau hingegen hat bislang noch nichts bekommen. Beide fahren täglich die gleiche Strecke mit den gleichen Zügen. Der einzige Unterschied: er hat das Abo bei der Bahn beantragt, sie beim VVS.

„Wir kämpfen jetzt um unsere Entschädigung“, sagt Weimann. Nun muss das Ehepaar bei der Bahn den Nachweis erbringen, welche Zonen im Tarifverbund Frau Weimann nutzt. Die Begründung: die Bahn habe keine Daten des VVS vorliegen.

Es soll einen Reisegutschein geben

Laut Nachfrage bei der Bahn wurden bereits 2000 Kunden mit Bahn-Abo mit einem Gutschein entschädigt. Bei Pendlern mit VVS-Abo verzögere sich das Verfahren wegen „interner Abstimmungsprobleme“, so der Bahn-Sprecher Werner Graf. Aus Datenschutz-Gründen dürfe der VVS keine Daten seiner Kunden an die Bahn weitergeben. Zuerst hatte die Bahn geplant, die Adressen der Kunden anderer Verbünde anzufragen und ihnen dann einen Gutschein zuzusenden. Nun möchte man offenbar einen anderen Weg gehen: Die Pendler sollen ein Anschreiben ihres Vertragspartners, etwa des VVS, bekommen mit einem Link auf eine Onlineseite der Bahn, wo der Kunde seine Daten selbst eintragen soll.

Wenn das erledigt ist, soll der Pendler ebenfalls einen Reisegutschein der Bahn erhalten. Dieser wird im Unterschied zum Gutschein der Bahn-Kunden aber nicht auf das Jahresabo anrechenbar sein.

Für Heinz Weimann bedeutet diese Lösung: er bekommt einen Monat Pendeln geschenkt, seine Frau muss verreisen, um den Gutschein einzulösen. Die Weimanns sind darüber „empört“. Der Pendler Matthias Pflüger kommentiert die Regelung folgendermaßen: „Ich bin also gezwungen, eine unnötige Bahnreise zu unternehmen, damit mein Gutschein nicht verfällt. Das kann es nicht sein.“ Das Gehaben der Bahn sei „schlicht Kundenverarsche“. Das gebe „böses Blut auf den Bahnsteigen“.