Nach dem Fahrgastrecht erhalten Bahnkunden ab einer Verspätung von 60 Minuten ein Viertel des Ticketpreises zurück. (Symbolbild) Foto: dpa

Die Verbraucherzentrale fordert für Bahnkunden die Möglichkeit, Entschädigungen für Verspätungen auch online oder über die App einreichen zu können. Der Gesetzgeber soll eine entsprechende Rechtspflicht schaffen.

Berlin - Der Antrag auf Entschädigung bei großen Verspätungen der Bahn sollte nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vereinfacht werden. „Wurde ein Ticket online oder über die App gekauft, muss es auch eine onlinebasierte Entschädigungsmöglichkeit geben, zum Beispiel innerhalb der App oder per E-Mail“, sagte Verbandsvorstand Klaus Müller dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Gesetzgeber müsse hierfür eine rechtliche Verpflichtung schaffen.

Bisher müssen Kunden für eine Entschädigung ein Papierformular ausfüllen. Nach den geltenden Fahrgastrechten gibt es 25 Prozent des Fahrpreises ab 60 Minuten Verspätung zurück, 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunftszeit am Zielort, nicht die Abfahrtszeit am Einsteigebahnhof.