Fürs Foto die Bank aus dem Hinterhof geholt: Hausbesitzer Thomas Jooß, Jürgen Landau aus dem Nachbarhaus und Mieterin Maria Meyer (von links). Foto: Georg / Friedel

Die Nachbarschaftsbank vor einem Haus an der Seyfferstraße muss weg, sagt die Behörde. Acht Jahre stand sie zuvor dort auf dem Bürgersteig. Der Fall erinnert an den Klappstuhlstreit aus Heidelberg, als ein 104-Jähriger nicht mehr vors Haus sitzen durfte. Dort hat die Stadt eingelenkt.

Stuttgart - Eine Bank aus hellem Holz und mit geschwungener Armlehne steht an der Hauswand der Seyfferstraße 50. Darauf liegen zwei kuschelige Sofakissen, auf denen in französischer Sprache steht: „La vie est belle“, das Leben ist schön. So lässt sich’s tatsächlich leben. Gleich daneben gedeiht allerlei Grünzeug, auf einem Tischchen: Salbei aus der Bretagne zum Beispiel. Oder Nelken, Geranien, Rosen, Petunien und andere Blumensorten. Sie wachsen in den Pflanzenkübeln und stehen vor dem Haus im Stuttgarter Westen. Daneben wuchern in kleinen Töpfchen und Obstkistchen allerlei Sukkulenten. Fast schon ein malerisches Stillleben. Dazwischen zieren Moose, Wurzeln, Steine und zwei ausrangierte Stöckelschuhe das grüne Allerlei. Es ist eine winzige grüne Oase. 

 

Schriftliches Verbot vom Ordnungsamt

Es ist? Nein: Es war eine Oase! Einzig und allein fürs journalistische Foto-Motiv haben sich Hausbesitzer Thomas Jooß, Mieterin Maria Meyer und Jürgen Landau aus dem Nachbarhaus zusammengefunden. Sie haben sich bereit erklärt, noch mal fürs Foto Probe zu sitzen. Sie haben die Bank aus dem Hinterhof gewuchtet und die Szenerie rekonstruiert. Und sie können es einfach nicht verstehen, was da angeordnet wurde. Denn behördlicherseits wurde das kleine Idyll in diesem Frühjahr für beendet erklärt. Das Amt für öffentliche Ordnung untersagte dem Hauseigentümer schriftlich und hochoffiziell „die Sitzbank im öffentlichen Verkehrsraum“ aufzustellen und erklärte die Nutzung für nicht genehmigungsfähig. 

Geringere Breite des Gehwegs bemängelt

Das zugegebenermaßen „wunderschöne Ensemble“ sei von der Nachbarschaft bemängelt worden, sagt Andrea Kolbe vom Amt für öffentliche Ordnung auf Nachfrage. Offenbar fühlte sich jemand „durch die damit verbundene Reduzierung des Gehweges gerade auch in Zeiten von Corona gestört“, teilt die Verkehrsbehörde mit. Kolbe weiter: die Restgehwegbreite von 2,50 Metern könne bei entsprechender Möblierung oft nicht eingehalten werden. „Gehwege dienen in erster Linie der Abwicklung des Fußgängerverkehrs und sollen einen problemlosen Begegnungsverkehr unter Berücksichtigung von Sicherheitsräumen gewährleisten.“   

Acht Jahre ohne Probleme

Die betroffenen Hausbewohner an der Seyfferstraße 50 verstehen die Welt nicht mehr – zumal der Bürgersteig an dieser Stelle wirklich ziemlich breit ist: „Acht Jahre steht die Bank schon hier und kein Mensch hat sich an dem Anblick gestoßen“, sagt Mieterin Maria Meyer. Im Gegenteil: Es hätten früher auch ältere Mitbürger, die auf dem Heimweg waren und ihren Einkauf zu Fuß schleppen mussten, hier kurz auf der Bank eine Rast eingelegt. So ähnlich schildert es auch Hauseigentümer Thomas Jooß, der selbst im obersten Stockwerk wohnt: „Ich habe früher mit Freude beobachtet, dass diese Bank auch von anderen Menschen gerne angenommen wurde. Ab und zu ruhten sich mal ältere Passanten darauf aus, oder es setzten sich Kinder kurz mal auf die Bank, wenn sie von der Schule kamen.“ Im Übrigen stelle die Bank kein Hindernis für Fußgänger dar. Und er habe noch nie erlebt, dass die Gespräche so laut gewesen seien, dass „dadurch die Ruhe in der Straße gestört wurde“.

Die Ordnungsamt-Mitarbeiterin hält diesen Argumenten entgegen: „Private Sitzbänke stehen oft nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung. Es ist für Dritte nicht ersichtlich, wer Platz nehmen darf.“ Außerdem stehe „das Bedürfnis der Anwohner sich im Freien aufzuhalten dem Ruhebedürfnis anderer Anwohner im Haus gegenüber“. Neben Lärm gebe es mitunter auch Geruchsbelästigungen durch Tabak und ähnliches: „Stellen Sie sich einmal selbst die Frage, wie Ihnen eine gut genutzte Sitzbank unter Ihrem Wohnzimmer- oder Schlafzimmerfenster gefallen würde“, sagt Kolbe. Doch selbst Jürgen Landau, der im Nachbarhaus wohnt und oft auf der Bank mit Maria Meyer plauschte, kann die rigorose Haltung der Behörde nicht nachvollziehen: Dass sich hier Nachbarn auf dem Bänkle getroffen und ausgetauscht haben, findet er gerade positiv, weil es dem sozialen Miteinander diente. Das schaffte Solidarität und stärkte das Zugehörigkeitsgefühl in der Straße, betont er.  

Verbot auch in der Liststraße

Party, Lärm oder Stress mit den Nachbarn gab’s dagegen nach Aussagen der Bank-Befürworter nie. Diese scheinen massiv in der Mehrheit zu sein. Den oder die Bank-Gegner kennen sie jedenfalls bis heute nicht. Hausbesitzer Thomas Jooß tut das Ganze auch um seine langjährigen Mieter leid: „Diese sind schon über 70 Jahre alt und freuen sich, an dem Leben in der Straße teilnehmen zu können und den nachbarschaftlichen Kontakt zu pflegen.“ Und natürlich bedauert der Imker und Naturliebhaber, dass die Bemühungen etwas mehr Grün ins sonst so versiegelte Stuttgart-West zu bringen, torpediert werden. „Deshalb kann ich es nicht verstehen, dass in einer Stadt, die mehrheitlich von den Grünen regiert wird, eine solche Aktion, die aus der Bürgerschaft kommt und keine öffentlichen Gelder braucht, verboten werden soll“, kritisiert Jooß.

Doch wie ihm erging es auch anderen: Vor dem Laden von Felix Bohne in der Stuttgarter Liststraße stand auch einige Zeit ein Nachbarschaftsbänkle. Sein Zwillingsbruder Tilmann hatte es von Hand gefertigt. Es wurde wie in Stuttgart-West verboten: „Bei uns hat das auch einige Zeit wunderbar funktioniert, viele Nachbarn haben hier Pause gemacht“, sagt Bohne und fügt an: Das sei „megatraurig“, dass diese Initiative von der Stadt unterbunden worden sei.  

Ohne Placet der Stadt geht nichts

Ohne das Placet der Stadt geht nichts im öffentlichen Raum. „Gehwege sind Teil der öffentlichen Verkehrsfläche und das Aufstellen von Mobiliar bedarf einer Genehmigung“, sagt Kolbe. Die Vorgaben für eine derartige Genehmigung finden sich im Straßenrecht. „So müsste für eine private Möblierung eine Sondernutzung vorliegen, die im öffentlichen Interesse ist. Andererseits sehen die Regularien der Stadt Stuttgart vor, dass private Sitzbänke aus stadtgestalterischen Gründen nicht genehmigt werden“, sagt Kolbe und fügt an: „Das Mobiliar von Privaten, auch wenn dies als bereichernd empfunden wird, gefällt nicht allen.“

Und was ist mit Blumen und Pflanzenkübeln? Auch dabei handle es sich „um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, die einer Genehmigung bedarf“, so Kolbe. Jooß weiß, dass andere Kommunen da viel kulanter mit solchen Privatinitiativen im öffentlichen Raum umgehen. Im Lenninger Tal zum Beispiel. Oder in Heidelberg. Dort machte ein 104-Jähriger bundesweit Schlagzeilen, wil die Stadt im verbot, mit Klappstühlen auf dem Gehweg zu sitzen. Inzwischen hat die Behörde aber eingelenkt.

Die Mitarbeiterin der Stuttgarter Straßenverkehrsbehörde betont allerdings auch, dass bei der Kommune bürgerschaftliches Engagement willkommen sei und verweist beispielhaft auf Initiativen wie die mit der Stadt abgestimmte Wanderbaumallee: „Mit diesem – den Parklets zuzuordnenden – Projekt werden für einen Monat mobile Bäume und Sitzgelegenheiten geschaffen. Diese Aktion ist als Sondernutzung genehmigt, was zum Beispiel auch beinhaltet, dass Lärmbelästigungen nach 22 Uhr zu vermeiden sind.“