Im Sinsheimer Spaßbad hat der Spaß Grenzen, darauf achten die Betreiber. Foto: Badewelt Sinsheim

Teurer Spaß am Rande der blauen Lagune in Sinsheim: Weil sie gemeinsam in Umkleidekabinen erwischt wurden, haben mehrere Paare Hausverbote und kostenpflichtige Bescheide vom Anwalt der Badewelt erhalten. Doch sie wehren sich.

Sinsheim - Die Werbeversprechen könnten schöner kaum sein: „400 echte Palmen und eine türkisblaue Lagune“ erwarten die Besucher der beliebten „Badewelt“ in Sinsheim. Nicht nur schwimmen und „wunderbar entspannen“ könne man da. Am Wochenende werde sogar ein „Frühstück unter Palmen“ serviert. „Genießen sie einen Kurzurlaub im Paradies“, lautet die verlockende Botschaft an die Gäste. Das Vergnügen ist nicht ganz billig. Die Tageskarte für Erwachsene gibt es ab 30 Euro aufwärts. Dafür, dass der Badespaß ungetrübt bleibt, soll eine umfangreiche Hausordnung sorgen; sie regelt penibel, was erlaubt ist und was nicht im irdischen Paradies an der blauen Lagune. Verboten sind dort – neben vielem anderem – nicht nur Drogen, „Lärminstrumente“ und Klappstühle, sondern auch der gemeinsame Aufenthalt in Umkleidekabinen.

Immer nur einer darf in die Kabine

Diese sind, so steht es unmissverständlich im Paragrafen 6c der Ordnung, „nur von einem Menschen zu nutzen“. Eine Ausnahme gibt es nur für Kinder im Alter bis zu zehn Jahren. Für alle andern gilt: „Die Nutzung durch mehr als einen Menschen ist strikt untersagt“. Etwa ein Dutzend Badegäste soll sich in den vergangenen Monaten nicht an die Vorschrift gehalten haben. Die Quittung bekamen sie prompt in Form eines schriftlichen Hausverbots und einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung vom Rechtsanwalt der Badewelt. 600 bis 800 Euro soll dieser für die Kosten einer Abmahnung in Rechnung gestellt haben.

Nicht alle Betroffenen wollten diese zahlen. Man habe sie zu Unrecht beschuldigt, sie hätten Sex in der Kabine der Wellness-Tempels gehabt, klagte ein Paar aus Heilbronn in der Heidelberger „Rhein-Neckar-Zeitung“. Dort hat das Thema Wellen geschlagen. 40 000 Klicks auf seiner Homepage und rund 20 weitere Fälle, in denen der Anwalt der Badewelt Hausverbote wegen sexueller Handlungen in einer Kabine verhängt sowie kostenpflichtige Unterlassungserklärungen verlangt habe, meldete das Blatt. Anfang Februar.

Mit dem ersten Widerspruch von Betroffenen befasst sich am Montag das Amtsgericht in Sinsheim. Bisher seien dort acht oder neun Verfahren anhängig, weil die Beklagten Hausverbote und Abmahnungskosten nicht akzeptierten, erklärte der Pressesprecher des Gerichts auf Anfrage. Worum es im Einzelnen gehe, müsse noch geklärt werden. „Da möchte ich nicht allzu sehr ins Detail gehen“, wehrte er ab.

Die Beklagten bestreiten die Sex-Vorwürfe

Die Betroffenen räumten gegenüber der Lokalzeitung zwar die gemeinsame Nutzung einer Kabine ein, bestritten aber die Sex-Vorwürfe. Stattdessen warfen sie den Badewelt-Sicherheitskräften vor, sie hätten sie „ausspioniert“ und seien „unsensibel, unhöflich, rüde oder einschüchternd“ aufgetreten. „Es hat an der Kabinentür geklopft, wir sollten sofort rauskommen, obwohl ich noch unbekleidet war“, klagte eine Besucherin. „Wir sind uns vorgekommen wie Schwerverbrecher“, zitierte das Blatt einen männlichen Badegast.

Dem widerspricht Hermann Orgeldinger, der Sprecher der Wund-Unternehmensgruppe, der die Sinsheimer Badewelt gehört: „Wir haben die Regel: nur allein in die Kabine. Das ist überall sichtbar angeschrieben – und das wird dezent, aber auch konsequent kontrolliert. Dabei geht es einfach darum, alle Besucher, ob groß oder klein, zu schützen. Und das heißt für uns auch: wehret den Anfängen“, sagte Orgeldinger. „Es interessiert nicht, was hinter der Kabinentür passiert, Aber wer zu zweit reingeht, bekommt ein Hausverbot.“