Mitglieder der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas werben mit Prospekten um neue Mitglieder. Jetzt wurde die Gemeinschaft mit Kirchen gleichgestellt. Foto: dpa

Die grün-rote Landesregierung hat nach einem langem Rechtsstreit die umstrittene Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.

Stuttgart - Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die grün-rote Landesregierung die umstrittene Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Die Verleihung der Körperschaftsrechte erfolgte auf Antrag der Religionsgemeinschaft und folgt den Entscheidungen anderer Bundesländer und des Bundesverfassungsgerichts, wie es in einer kurzen Mitteilung des Kultusministeriums vom Montagabend hieß. Außerdem seien dem „Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland“ die Körperschaftsrechte für Baden-Württemberg verliehen worden. Damit gibt es in dem Bundesland jetzt 32 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den in der Verfassung vorgesehenen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts innehaben.

Die Zeugen Jehovas hatten lange um eine solche Anerkennung gekämpft und damit um eine Gleichstellung mit den Kirchen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte argumentiert, die Glaubensgemeinschaft verbiete aus ihrer Sicht den Kontakt mit „abtrünnigen“ Familienmitgliedern. Dies verstoße gegen den Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts müssen die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Sie können nun eine Kirchensteuer erheben und dürfen - wie die evangelische und katholische Kirche - in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen.