Dass die Zahl der sogenannten Leistungsberechtigten steigt, obwohl die Arbeitslosigkeit seit langem sinkt, liegt laut Arbeitsagentur daran, dass Hartz-IV-Empfänger nicht zwangsläufig arbeitslos gemeldet sein müssen. Foto: dpa

Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger im Südwesten steigt – obwohl die Arbeitslosigkeit seit langem sinkt. Auch die Sanktionen gegen die Leistungsberechtigten nehmen zu.

Stuttgart - Stuttgart (dpa/lsw) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Baden-Württemberg ist im vergangenen Jahr minimal gestiegen. Insgesamt gab es 63 353 Leistungskürzungen, 834 oder 1,3 Prozent mehr als 2016, wie die Regionaldirektion der Arbeitsagentur am Mittwoch mitteilte. Allerdings nahm auch die Zahl der Hartz-IV-Empfänger zu, so dass die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - von 2,9 auf 2,8 Prozent sank. Bundesweit lag die Quote im vergangenen Jahr bei 3,1 Prozent.

Es gibt mehr Hartz-IV-Empfänger

Dass die Zahl der sogenannten Leistungsberechtigten steigt, obwohl die Arbeitslosigkeit seit langem sinkt, liegt laut Arbeitsagentur daran, dass Hartz-IV-Empfänger nicht zwangsläufig arbeitslos gemeldet sein müssen. Geflüchtete etwa, die einen Sprachkurs besuchen, bekommen den Angaben zufolge Leistungen, stehen dem Arbeitsmarkt aber noch nicht zur Verfügung.

Die Gründe für Sanktionen

Mehr als zwei Drittel aller Sanktionen im Südwesten wurden den Angaben zufolge wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. Kürzungen gibt es außerdem, wenn jemand sich weigert, eine Arbeit oder Weiterbildung aufzunehmen, sowie bei Pflichtverletzungen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Darin schreiben die Agentur für Arbeit und ein Arbeitsloser Unterstützungsleistungen und Pflichten des Jobsuchers fest.