Die AfD und die von ihr abgespaltene Alternative für Baden-Württemberg (ABW) stehen kurz vor der Wiedervereinigung. Foto: dpa

Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss hält den Landtag in Atem. In Kürze werden die Parlamentsjuristen ihre Einschätzung zu der Frage veröffentlichen, ob die Rechtspopulisten mit ihrem Antrag durchkommen. Doch das letzte Wort hat das Plenum.

Stuttgart - Die AfD und die von ihr abgespaltene Alternative für Baden-Württemberg (ABW) stehen kurz vor der Wiedervereinigung. Noch Anfang der Woche wollen die beiden Fraktionen letzte Hürden aus dem Weg geräumt haben, darunter Satzungs- und Personalfragen, um wieder zu einer Fraktion mit 22 Mitgliedern zu verschmelzen. Als Vorsitzender einer wiedervereinigten Fraktion ist der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen bereits gewählt. Damit wäre die AfD dann wieder die größte Oppositionsfraktion vor der SPD.

Zugleich wird der juristische Dienst des Landtags ein Gutachten vorlegen, das klarstellen soll, ob der im Sommer gestellte Antrag der beiden Fraktionen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus zulässig ist. Der für Rechtsfragen zuständige Ständige Ausschuss hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Es wird dessen Vorsitzendem Stefan Scheffold (CDU) in der ersten Wochenhälfte zugeleitet. Der Ausschuss wird am Donnerstag über die Stellungnahme beraten und dem Landtag einen Beschluss empfehlen. Das Parlament beschäftigt sich dann in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Thema, nachdem die AfD es abgelehnt hatte, die Abstimmung darüber gleich auf die Tagesordnung der Donnerstagssitzung zu nehmen.

Gesetzentwurf zum Verbot der Vollverschleierung

Die anderen Fraktionen im Landtag meinen, dass ein U-Ausschuss dem „Geist des Gesetzes“ zuwiderlaufe. Im Untersuchungsausschussgesetz ist bislang vorgesehen, dass 25 Prozent der Abgeordneten oder zwei Fraktionen einen solchen Ausschuss beantragen können. Jüngst stimmte die Landtagsmehrheit gegen die Stimmen der AfD für eine Gesetzesnovelle. Damit wird klargestellt, dass die Mitglieder der beiden beantragenden Fraktionen unterschiedlichen Parteien angehören müssen. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn die Änderung im Gesetzblatt veröffentlicht ist, was voraussichtlich kommende Woche der Fall sein wird. Eine Rückwirkung hat es nicht.

Für hitzige Diskussionen im Plenum dürfte am Donnerstag auch der Gesetzentwurf der AfD sorgen, mit dem sie ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum durchsetzen will. Das Tragen eines Kleidungsstücks, das das Gesicht der Person bedeckt, soll demnach eine Ordnungswidrigkeit sein, die mit einer Geldbuße von 200 bis 5000 Euro geahndet werden kann. Nicht gelten soll die Regelung für das Tragen von Gesichtsbedeckungen zum Schutz vor winterlicher Kälte sowie bei Volksfesten und Faschingsfeiern.