Das Justizministerium hat 17 Straftäter vorzeitig aus dem Maßregelvollzug entlassen. (Symbolbild) Foto: dpa/Peter Steffen

Weil es nicht genügend Therapieplätze gibt, entlässt das Justizministerium vorzeitig wieder verurteilte Straftäter. Das hat auch mit der Stadt Heidelberg zu tun.

Wegen des Mangels an Therapieplätzen in Einrichtungen des Maßregelvollzugs sind auch in 2022 verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Nach Angaben des Justizministeriums sind bislang 17 Fälle bekannt, in denen Gerichte die Fortdauer der sogenannten Organisationshaft bis zum Erhalt eines Therapieplatzes für unzulässig erklärten, wie die „Heilbronner Stimme“ (Samstag) berichtet. Die Inhaftierten wurden somit freigelassen. Sobald sie später einen Therapieplatz zugewiesen bekommen, müssen sie selbst im Maßregelvollzug vorstellig werden. Im Jahr 2021 hatten Gerichte in Baden-Württemberg nach Angaben des Justizministeriums in 35 Fällen die Fortdauer der Organisationshaft für unzulässig erklärt.

Zentren platzen aus allen Nähten

Im Maßregelvollzug sollen straffällige Patienten auf ein sucht- und straffreies Leben vorbereitet werden. Die Zentren für Maßregelvollzug im Land platzen aus allen Nähten. Mehr Kapazitäten für Patienten sind laut Sozialministerium nur in Heidelberg rasch zu schaffen. Doch die Stadt sträubt sich, ihren früheren Knast „Fauler Pelz“ dafür herzugeben. In Schwäbisch Hall wollen Stadt und Land verhandeln.