Mehr Rechtsklarheit bei der Grundsteuer wird das neue Jahr in Baden-Württemberg auf jeden Fall bringen. Darüber hinaus kann es für Immobilienbesitzer teurer werden.
Im Dezember hat der Bundesfinanzhof das erste Urteil zur Grundsteuerreform gesprochen und dabei das von der Bundesregierung erlassene und von der Mehrheit der Länder übernommene Bundesmodell für rechtens erklärt. Baden-Württemberg ist mit seinem Landesgrundsteuergesetz einen anderen Weg gegangen, dennoch stellt sich die Frage, ob sich von dem Urteil des Bundesfinanzhofs auch Schlussfolgerungen für die hiesigen Grundsteuerregeln ableiten lassen.
Der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg winkt ab und wappnet sich mit Geduld. „Wir haben ein komplett anderes Modell als der Bund, unter anderem weil in Baden-Württemberg die Gebäudekomponente völlig fehlt“, erklärt Andrea Schmid-Förster, die Grundsteuerexpertin des Verbands. „Deshalb muss die Frage nach der Vereinbarkeit des Landesgrundsteuergesetzes mit der Verfassung unter ganz anderen Gesichtspunkten bewertet werden als es der Bundesfinanzhof beim Bundesmodell getan hat.“
Wie geht es 2026 im Land rechtlich weiter?
Andrea Schmid-Förster hofft, dass die Steuerbürger in Baden-Württemberg mindestens im späteren Frühjahr rechtlich mehr Klarheit bekommen. „Der Bundesfinanzhof hat signalisiert, dass die Gerichtsverfahren, die für die Grundsteuer in Baden-Württemberg maßgeblich sind, im ersten Quartal 2026 verhandelt werden“, erklärt sie. Sie hoffe, dass das Gericht schon im ersten Quartal ein Urteil fällen werde.
Gibt es andere relevante Urteile?
Vor kurzem hat das Finanzgericht Baden-Württemberg die Kosten für ein Gutachten zur Neubewertung eines Grundstücks dem Finanzamt auferlegt. Bisher sieht das Landesgrundsteuergesetz vor, dass solche Gutachten vom Grundstücksbesitzer finanziert werden. Der Kläger hatte in diesem Gerichtsverfahren Recht bekommen, weil ein großer Teil seines Grundstücks als Grünfläche ausgewiesen war und nicht bebaut werden darf.
Das Finanzamt hatte gleichwohl die gesamte Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert der maßgeblichen Bodenrichtwertzone belastet. Das war in den Augen der Richter falsch und hätte laut ihrer Einschätzung für das Finanzamt ohne Gutachten offenkundig sein müssen. „Müsste ein Steuerpflichtiger stets die Kosten eines Gutachtens tragen, könnt ihn dies davon abhalten, von seinem Recht auf einen Nachweis eines geringeren Wertes Gebrauch zu machen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
„Es darf nicht vom Geldbeutel abhängen, ob sich jemand sein Recht holen kann“, sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes Eike Möller im Blick auf das Urteil zufrieden. Er sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass in offenkundigen Fällen – wie etwa bei Grundstücken mit großen Garten- oder Grünflächen mit eingeschränkter Bebaubarkeit – die Kosten nicht den Bürgern aufgebürdet werden dürfen. Ähnliche Konstellationen gibt es in Baden-Württemberg häufig. Möller dringt beim Land darauf, die Kosten für Verkehrswertgutachten künftig generell den Finanzämtern in Rechnung zu stellen.
Was kann 2026 noch auf Grundbesitzer zukommen?
Für die Steuerzahler wird das Jahr nach der Umstellung auf die neuen Grundsteuerregeln noch einmal richtig spannend. 2026 kommen Zahlen auf den Tisch, wie sich die Reform in jeder Kommune genau ausgewirkt hat. Außerdem sind wegen der schlechten Wirtschaftslage fast überall die Gewerbesteuern eingebrochen, viele Städte und Gemeinden sind in einer finanziellen Schieflage. Zum ersten Mal seit 2009 ist der Finanzierungssaldo der Gemeinden im Land 2024 wieder deutlich ins Negative gerutscht – 2025 hat sich die Situation noch zugespitzt.
Ob unter diesen Umständen erneut zwei Drittel der Kommunen im Land ihr Grundsteueraufkommen stabil halten werden wie im Jahr der Reform? Finanzexperten halten es für wahrscheinlich, dass 2026 mehr Stadtkämmerer eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze in Erwägung ziehen werden als bisher, um die größer werdenden Löcher in ihren Haushalten zu stopfen. So war es zum Beispiel in der Landeshauptstadt Stuttgart. Allerdings hat der Gemeinderat die Erhöhung der Hebesätze am Ende abgelehnt.