Seit März sammelt ein Heidelberger Rechtsanwalt Unterschriften gegen eine Gender-Pflicht an Schulen und Behörden. Worum geht es?
Aktuell läuft eine Initiative für ein Anti-Gender-Volksbegehren in Baden-Württemberg. Der Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking sammelt seit März Unterschriften gegen eine Gender-Pflicht an Schulen und Behörden. Laut Homepage haben bereits knapp 15 000 Gender-Gegner unterzeichnet.
„Der Inhalt des Volksbegehrens ist eins zu eins Beschlusslage der CDU-Landtagsfraktion“, sagte CDU-Fraktionschef Manuel Hagel. „Klar finden wir den gut.“ Volksanträge seien ein wichtiges Instrument der Demokratie, die man ernst nehmen müsse. „Hier geht es auch um Wertschätzung. Die Inhalte des Begehrens unterstütze ich und teile sie.“
Was steht in dem Gesetzentwurf?
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollen. Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil nicht gegendert wurde.
Volksbegehren hat eine Vorgeschichte
Das Volksbegehren bezieht sich mit seinen Forderungen auf einen gleichlautenden Beschluss der CDU-Fraktion von ihrer Klausurtagung im Herbst 2022. In dem Papier hatten die Abgeordneten gefordert, dass sich alle amtlichen, behördlichen und schulischen Einrichtungen in Baden-Württemberg ausschließlich an die gültigen Grammatik- und Rechtschreibregelungen halten sollen.
Die oppositionelle FDP-Fraktion wiederum, inhaltlich bei der Genderfrage einer Meinung mit den Christdemokraten, hat diese Forderung im Februar als Antrag in den Landtag eingebracht, um die CDU in die Enge zu treiben und einen Keil in die grün-schwarze Koalition zu treiben. Der Wortlaut des FDP-Antrags entsprach genau der Formulierung des CDU-Beschlusses. Die FDP scheiterte allerdings mit dem Antrag. Der Heidelberger Rechtsanwalt Hekking startete daraufhin die Initiative für ein Volksbegehren - mit der Begründung, dass nun das Volk an der Reihe sei.
Wie läuft ein Volksbegehren ab?
Bürgerinnen und Bürger können mit einem Volksbegehren eine Volksabstimmung initiieren. Somit können eigene Gesetzesentwürfe in das Parlament eingebracht und eine Abstimmung erzwungen werden. Zunächst werden 10 000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt, damit ein Volksbegehren zugelassen wird. Der Antrag wird vom Innenministerium geprüft. Geht er durch, müssen in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Südwesten gesammelt werden - das sind etwa 780 000 Männer und Frauen.
Ist das geschafft, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung. Entscheidend ist, wofür sich die Mehrheit in der Volksabstimmung ausspricht. In Baden-Württemberg ist eine Volksabstimmung nur dann gültig, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum).