Der Ausbruch der Geflügelpest besorgt Politik und Behörden. (Symbolbild) Foto: dpa/Felix Kästle

Die Vogelgrippe breitet sich in Baden-Württemberg weiter aus. Kommunen reagieren unterschiedlich.

Karlsruhe/Mannheim - Die Zahl nachgewiesener Fälle der Vogelgrippe in Baden-Württemberg steigt. Am Freitag informierte die Stadt Mannheim über den Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, habe den Verdacht auf das hochpathogene Virus bei einer Kanadagans bestätigt. Eine Stallpflicht ordnete die Verwaltung ebenso wenig an wie die Kollegen in Karlsruhe, wo wegen der Tierseuche der Zoo geschlossen bleibt. „Eine Stallpflicht ist für die Tiere häufig belastend, kann aber durchaus noch erforderlich werden“, erläuterte die Leitende Veterinärdirektorin des Ordnungs- und Bürgeramtes in Karlsruhe, Alexandra Börner, laut Mitteilung.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Seit Mitte Oktober wurden nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts infizierte Vögel unter anderem auch in Rheinland-Pfalz, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg gefunden.

Stallpflicht für Hausgeflügel

In Baden-Württemberg waren vor allem aus Südbaden Nachweise des Geflügelpest-Virus H5N1 gemeldet worden, unter anderem bei Schwänen und einem Mäusebussard. Dort verhängten die Behörden eine Stallpflicht für Hausgeflügel. Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Teil des Heidelberger Zoos hatte dieser zwischenzeitlich schließen müssen. Dies gilt seit Freitag auch für den Zoo in Karlsruhe. Neben einem Graureiher und zwei toten Wildvögeln verendeten zwei Pelikane wegen der Vogelgrippe. Mit der Schließung soll den Angaben nach verhindert werden, dass das Virus über Schuhe, Kleidung oder Gegenstände weiter verbreitet wird.

„Wir beobachten das Geflügelpestgeschehen sehr genau und werden bei Bedarf auf der Grundlage einer Risikobewertung eine Anpassung vornehmen“, erklärte Börner weiter. In Absprache mit dem Ministerium für Ländlichen Raum wurde ein Merkblatt veröffentlicht, das unter anderem über den korrekten Umgang mit Wildvögeln und deren Kot informiert und was bei Hunden und Katzen zu beachten sei. Ferner bekommen Geflügelhalter Tipps, wie sie mit ihrem Federvieh umgehen und wen sie nicht in die Nähe der Tiere lassen sollten.