Der VGH hat die Klage einer nicht-immunisierten Frau abgelehnt. Foto: dpa/Uwe Anspach

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer Frau abgelehnt, die gegen zahlreiche Beschränkungen für Nicht-Immunisierte geklagt hatte.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Frau gegen zahlreiche Beschränkungen für Nicht-Immunisierte abgelehnt. Die Frau sah sich in der Corona-Verordnung der Landesregierung in ihren Rechten verletzt, teilte das Gericht am Dienstag in Mannheim mit. Der Beschluss vom 17. Dezember ist nicht anfechtbar (1 S 3528/21).

In der Verordnung (Fassung vom 14. Dezember) wurden unter anderem Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt, Weihnachtsmärkte verboten, Diskotheken geschlossen, und zudem gab es Zutrittsverbote zu Gastronomie, Vergnügungsstätten und zu Einzelhandelsbetrieben.

Klägerin argumentiert mit Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Klägerin gab an, nicht-immunisiert zu sein - das heißt nicht geimpft und nicht genesen. Wegen der Regelungen sei es ihr verwehrt, an gesellschaftlichen Lebensbereichen teilzunehmen. Außerdem seien private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Ungeimpfte und Geimpfte könnten sich mit dem Virus anstecken und das Virus auch übertragen, argumentierte sie. Die Vorschriften verstießen somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht war unter anderem der Auffassung, dass die Kontaktbeschränkungen durch zahlreiche Ausnahmen relativiert würden. Diese stellten sicher, dass auch Nicht-Immunisierten keine soziale Isolation drohe. Die Vorschrift diene dem Gesundheitsschutz. Denn die Kontaktbeschränkungen verringerten die Zahl der Situationen, in denen sich Menschen begegneten und deshalb vor allem Tröpfcheninfektionen und Infektionen durch Aerosole verursachen könnten. Daher sei die Behauptung der Antragstellerin, die Kontaktbeschränkung biete keinen Nutzen für eine Begrenzung der Virenübertragung, nicht plausibel.