Grünes Licht für den landesweit ersten Drogenkonsumraum. Foto: dpa

Das grün-schwarze Kabinett hat die notwendige Verordnung für den landesweit ersten Drogenkonsumraum einstimmig beschlossen. Das bestätigte eine Sprecherin des Sozialministeriums.

Karlsruhe/Stuttgart - Grünes Licht für den landesweit ersten Drogenkonsumraum: Das grün-schwarze Kabinett hat am Dienstag auf Bitten der Stadt Karlsruhe die dafür notwendige Verordnung einstimmig beschlossen. Das bestätigte eine Sprecherin des Sozialministeriums.

In dem Raum sollen Schwerstabhängige mitgebrachte Rauschmittel wie Heroin und Kokain unter hygienischen Bedingungen und unter Aufsicht von geschultem Personal konsumieren können. Das soll Drogenkranken helfen und Anwohner entlasten, die unter der illegalen Drogenszene am Karlsruher Werderplatz leiden.

Der ab Spätsommer geplante Drogenkonsumraum ist in der grün-schwarzen Landesregierung umstritten. Der Karlsruher Gemeinderat hatte schon vor knapp einem Jahr einmütig dafür gestimmt.

Was ist ein Drogenkonsumraum?

Drogenkonsumräume können nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zugelassen werden, sofern das Land eine Verordnung erlässt. Der an sich verbotene Besitz einer mitgebrachten Droge - wie Heroin, Kokain oder deren Abkömmlinge - zum Eigenverbrauch wird darin geduldet. „Drogenkonsumräume im Sinne von § 10a BtMG müssen der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige dienen und in das örtliche Suchthilfenetzwerk eingebunden sein“, heißt es in der neuen Landesverordnung.

Bundesweit gibt es bislang zwei Dutzend solcher Räume in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland). Vorbild waren Einrichtungen in der Schweiz. Dort gibt es „Fixerstuben“ seit Mitte der 80er Jahre.

Drogenkonsumräume sind alles andere als gemütliche Plätzchen für die Haschpfeife: Ein paar Stühle, Tische, blanke Kacheln oder Waschbecken - so sieht es etwa im Hamburger Drogenkonsumraum „Drob Inn“ aus. Wände, Böden und Möbel müssen abwaschbar und desinfizierbar sein. Steriles Einmalspritzbesteck, wird ebenso gestellt wie Tupfer, Einweghandschuhe oder Utensilien zum Inhalieren oder oralen Konsum.